Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft

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Die Übereinkunft ist darauf ausgerichtet, die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu fördern und dabei insbesondere einer Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Es handelt sich um ein freiwilliges Abkommen zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, welches am 2. Juli 2001 unterzeichnet wurde.[1] [1]

Inhaltsverzeichnis

Ziele und Maßnahmen

Ziel ist es vor allem, den Beschäftigungsanteil von Frauen in Berufsbereichen zu erhöhen, in denen sie bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Dazu gehören insbesondere Führungspositionen, aber auchzukunftsorientierte Berufsfelder wie Naturwissenschaften und Technik. Dies soll zu einer Verringerung der Einkommensunterschiede beitragen. Auch spezielle Weiterbildungsprogramme wirken in diese Richtung. Ein weiterer Schwerpunkt ist, die Möglichkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf zu verbessern. Es sollen beispielsweise Bertreuungsangebote für Kinder und individuelle Arbeitszeitmodelle ausgebaut werden.

Umsetzung

Die Umsetzung der Vereinbarung wird von der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft gemeinsam begleitet.

Dafür wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Bestandsaufnahme der damaligen Situationen erarbeitete und seit 2003 in Abständen von jeweils zwei Jahren regelmäßig die erzielten Fortschritte bilanziert. Diese Bilanzen werden von der Bundesregierung als öffentliche Publikationen heraus gegeben.[2]


Ergebnisse der Bilanzen

Insgesamt wird von Seiten der Vertragspartner eine überaus positive Bilanz gezogen, die vor allem die Erfolge der veranlassten Maßnahmen hervorhebt. Die Berichte betonen offensichtlich alle Fortschritte, die weiterhin bestehenden Defizite, werden auffallend wenig angesprochen. Es ist in allen Bilanzen zur Chancengeleichheit von einer „deutlichen Verbesserung“ die Rede.[2] Den Statistiken nach zu urteilen, ist zwar ein kontinuierlicher Fortschritt ersichtlich, allerdings erfolgt dieser eher schleichend.[3]

Insgesamt stellten die Bilanzen zur Chancengleicheit in den letzten Jahren mehr Kataloge an Maßnahmen und Projekten dar, als dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung erfolgte.

Dies wird auch von Seiten der Gewerkschaften bemängelt.[4] Daher wurde von der Hans-Böckler-Stiftung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund eine unabhängige Unternehmensbefragung in Auftrag gegeben, die Aufschluss über die Umsetzung der Vereinbarung geben soll. Die positive Bilanz der Bundesregierung konnte von dieser Untersuchung nicht bestätigt werden. Vielmehr wurden hier klare Defizite aufgezeigt, die erkennbar machen, dass eine wirksame Verbesserung bei Chancengleichheit von Frauen und Männern noch nicht erreicht wurde.

Vereinbarung statt Gesetz

Solange die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird, verpflichtet sich die Bundesregierung gegenüber den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, keine Initiative zu ergreifen, gesetzliche Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, in die Wege zu leiten.[5] Inwiefern die Umsetzung erfolgreich verläuft wird von der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft selbst festgelegt.

Weblinks


Quellen

  1. http://www.bdi-online.de/Dokumente/AllgemeineWirtshaftspolitik/Chancengleichheit.pdf
  2. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/3.-bilanz-chancengleichheit-europa-im-blick,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
  3. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/2.-bilanz-chancengleichheit,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
  4. http://www.dgb-frauen.de/initiative/dokumente/newsletter-juli-august-2008-teil-1.pdf
  5. http://www.bdi-online.de/Dokumente/AllgemeineWirtshaftspolitik/Chancengleichheit.pdf

Alle Internetquellen wurden letztmalig abgerufen, am 24.08.08.

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