Verbraucherpolitik: Datenschutz

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz stehen keine Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die diese Daten verarbeitet werden. Der Begriff Datenschutz bezieht sich ebenso auf den Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten, sowie Schutz der Daten vor Diebstahl oder Veränderungen. Datenschutz steht für die Idee, dass jede Person selbst entscheiden kann, welche anderen Personen Zugriff auf diese persönlichen Daten haben dürfen. Das oberste Gebot des Datenschutz ist es, den so genannten gläsernen Menschen zu verhindern.

  • im englischen Sprachraum wird vor allem von privacy oder data privacy gesprochen
  • die rechtliche Grundlage des Datenschutzes bezieht sich hierbei auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung - dieses Grundrecht wurde 1983 erstmals anerkannt
  • es beinhaltet vor allem die Befugnis eines jeden Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
  • jede Person hat also die Möglichkeit, selbständig und frei über die Veröffentlichung und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen[1]

Die Bedeutung des Datenschutzes

Seit der Entwicklung der Digitaltechnik ist die Bedeutung des Datenschutzes stetig gestiegen, da Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenweitergabe und die Analyse der Daten immer einfacher geworden sind. Die technischen Entwicklungen wie zum Beispiel Internet, E-Mails, Mobiltelefonie, Videoüberwachung oder die elektronischen Zahlungsmethoden schaffen viele neue Möglichkeiten der Erfassung von persönlichen Daten. Gerade durch die weltweite Vernetzung durch das Internet, nehmen die Gefahren hinsichtlich des Datenschutzes von persönlichen Daten laufend zu. Die Verlagerung von IT-Aufgaben in Regionen, in denen deutsche und europäische Gesetze nicht durchsetzbar sind, machen den Datenschutz oft wirkungslos. Die Bedeutung des eigentlichen Wortes Datenschutzes hat sich im Laufe der letzten Jahre stark verändert. Es geht nicht mehr darum Datenschutz zu betreiben, sondern seine eigenen und so empfindlichen persönlichen Daten vor der Weitergabe, der Erfassung oder Analyse durch Dritte bestmöglich zu schützen.[2]

Geschichte des Datenschutzes

  • 1970 verabschiedete Hessen als erstes Bundesland der BRD das Datenschutzgesetz
  • 1977 wurde das Bundesdatenschutzgesetz beschlossen
  • 1981 trat das Landeschutzgesetz für alle Bundesländer in Kraft
  • 1983 war das Selbstbestimmungsrecht in Zusammenhang mit dem Volkszählurteil ein Meilenstein zur Prägung des Begriffs Datenschutz
  • 1995 wurde die europäische Datenschutzlinie 1995/46/EG verabschiedet
  • 2001 / 2006 folgten Novellierungen des BDSG [3]

Gesetze zum Datenschutz

Zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland gibt es viele wichtige Datenschutzgesetze. Diese wären wie folgt:

a) Bundesgesetze->Bundesdatenschutzgesetze->bereichspezifische Datenschutzregelungen des Bundes

b) Landesgesetze->Datenschutzgesetze der Länder-> bereichspezifische Datenschutzregelungen der Länder


Die Datenschutzgesetze haben die Funktion die Behörden oder sonstige Einrichtungen über die Voraussetzungen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufzuklären.

Die verschiedenen Gesetze, die im Punkt a und b aufgeführt sind, werden nach der Art der Datenverarbeitung entweder im öffentlichen oder im privaten Bereich angewendet. [4]

Datenschutzrechtliche Grundsätze

Rechtsmäßigkeit: rechtsmäßige Erfassung von personenbezogene Daten

Gesetzmäßigkeit: gestützte Bearbeitung von personenbezogenen Daten

Verhältnismäßig: Eingrenzung der Datenschutzrechte jedes Einzelnen auf das öffentliche Interesse

Treu und Glauben: personenbezogene Daten müssen glaubwürdig und zuversichtlich bearbeitet werden

Transparenz: transparente Bearbeitung der personenbezogenen Daten

Zweckmäßigkeit: die Bearbeitung von personenbezogene Daten sind nur für den angegeben Zweck erlaubt

Richtigkeit: personenbezogene Daten müssen richtig sein[5]

Datenschutzproblematiken

Besonders gefährdend sind die Situationen, in denen große Organisationen verschiedene Informationen – möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen – sammeln, speichern und auswerten. Staatliche Stellen sowie private Unternehmen haben großes Interesse an personenbezogenen Informationen.


Beispiele

private Organisationen: Adresshandel, Arbeitgeber

staatliche Stellen: Polizei, Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen

Sicherheitsbehörden

  • Rasterfahndungen und Telefonüberwachungen werden praktiziert, um die Verbrechensrate zu verbessern

Finanzbehörden

  • Finanzbehörden sind interessiert an Banktransaktionen um beispielsweise Steuerdelikte aufzudecken

Unternehmen

  • überwachen ihre Mitarbeiter, um Delikte oder Diebstahl auzudecken


Datenschutz im Internet

Bei der Nutzung des Internets gibt es folgende vier Gefahrquellen, auf die besonders geachtet werden sollte:

  • 1. Log-Files
  • 2. Cookies
  • 3. Web-Bugs
  • 4. Data Mining


1. Log-Files

[6]

  • - Aufgrund der IP-Adresse werden Verbindung- und Zustandsdaten desNutzers werden gespeichert.
  • - Demzufolge können mittels Log-Files Systeme die Nutzer ausspioniert und personenbezogene Daten angezeigt werden.
  • - Jedoch dürfen Dienstanbieter nur nach dem Telemediengestz (TMG) Abschnitt 4 (Datenschutz) §15 (Nutzungsdaten)

personenbezogenen Daten im Falle eienr technsichen Realisierung des Dienstes für Abrechnungszwecke erheben und verwenden. Daher wurde durch das Amtsgericht Berlin 2007 entschieden, dass die Speicherung der IP-Adresse eines öffentlichen zugänglichen Internetportals unzuöässig ist. Dies funktioniert allerdings aufgrund der Vorratsdatenspeicherung 2009.[7]

2. Cookies

[8]

  • - Cookies (auch “Plätzchen oder Kekse“) bezeichnet sind Textdateien, in denen wichtige Informationen über den Surfer auf die beispielsweise Festplatte abgespeichert und beim nächsten Besuch wieder die gleiche Seite abgerufen wird.
  • - Das Ziel der Cookies ist, den Benutzer zu identifizieren und kundenbezogene Internetseiten für ihn vorzubereiten. Dabei wird über die Datenbansuchroutine das Cookie zum Websever geschickt, wodurch der Nutzer eindeutig identifiziert wird.
  • - Mittels Formulare, die in der Webseite für beispielsweise das Einloggen ausgefüllt werden, können personenbezogene Daten wie

Vor-und Nachname und/oder mail-Adresse gespeichert werden.

  • - Schließlich wird beim nächsten Einloggen der Nutzer direkt mit seinem Namen begrüßt und all seine personenbezogenen Daten, die er angegeben hat, zum Vorschein gebracht.


3. Web-Bugs

[9]

  • - Web-Bugs (auch "Clear Gif" genannt) sind winzig kleine (meist in der Größe 1 Pixel) und unsichtbare Grafiken, die meistens die gleiche Farbe eines Hintergrundes haben oder durchsichtig sind.
  • - Aufgrund der Größe und der Farbeigenschaft lassen sie sich leider nicht sichbar machen.
  • - Mittels Web-Bugs werden Informationen über das Surferverhalten den Betreibern von Websites übermittelt.
  • - Die Aufgabe der Web-Bugs ist es, den Besucher auszuspionieren, indem mit Hilfe von Applet oder Skripts Benutzerdaten ausgewertet werden. Dabei liefert die Auswertung ähnlich Daten wie beim Log-File.
  • - Die Systeme von Web-Bugs ermöglichen, ganze Systeme von Website zu überwachen. Daher können sie bedenklich sein, sofern personenbezogene Daten gespeichert werden. Dies ist allerdings aufgrund der Benutzeradresse nicht der Fall, da die IP-Adresse eine maschinenbezogene Adresse ist, das heißt, der Benutzer erhält vom Provider keine feste IP-Adresse. Nach jedem Einloggen erhält er nach dem Zufallsprinzip eine neue IP-Adresse, wovon nur der Provider Bescheid weiß.


4. Data-Mining

[10]

  • - Data Mining bedeutet, dass Unternehmen bereits auch außerhalb des Internets personenbezogene Daten eines Kunden sammeln, diese miteinander kombinieren und letztlich auswerten können, indem dazu ein System von Kundenkarten eingeführt werden soll, die eine engere Kundenbindung durch Rabattgewährung erzielen soll.
  • - Allerdings sind solche Kundenkarten auch mit Nachteilen verbunden. Denn dadurch können die Konsumgewohnheiten eines Kunden eindeutig erfasst und ausgewertet werden. Es lassen sich auch unter Umständen Informationen zur Kreditwürdigkeiten herausfinden, sofern der Kunde den Betrag der Ware mit seiner Ec-Karte kauft. Somit gelangt das System von Data Mining an die Kontodaten und kann dementsprechend genauere Informationen über den Kontostand und folglich auch über weitere personenbezogenen Daten erfassen.

Datenschutz in der Gesellschaft

Das Thema Datenschutz in der Gesellschaft beinhaltet sehr viele Bereiche. Allerdings beschäftigt sich diese Hausarbeit mit folgenden drei wichtigen Punkten:

  • 1. Datenschutz in der Schule
  • 2. Datenschutz in der Bank
  • 3. Datenschutz in der Apotheke


1. Datenschutz in der Schule

  • - Die Schule ist eine öffentliche Stelle, die bei der Anmeldung eines Schülers personenbezogene Daten wie beispielsweise Vor- und Nachname, Wohnort und private Telefonnummern erfordert, wobei diese keinesfalls an Dritte weitergegeben werden dürfen.
  • - Noten sind ebenfalls personenbezogene Daten, die eine Information über die Leistung des jeweiligen Schülers geben. Daher ist diese ebenfalls nicht an Dritte weiterzuleiten.

2. Datenschutz in der Bank

  • - Beim Erstellen eines Kontos verlangt die Bank ebenfalls personenbezogene Daten und speichert diese. Darüber hinaus verfügen Sie auch weitere Informationen wie über den Kontostand und demzufolge auch über die Kreditwürdigkeit. Diese Daten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben werden, da es unter Umständen auch zu einem Diebstahl der Karte und somit zum Entzug des Geldes aus dem Konto kommen kann.


3. Datenschutz in der Apotheke

  • - Die ApothekerInnen dürfen keine Auskunft darüber geben, welche Medikamente der Patient einnimmt, da es sich ebenfalls um personenbezogene Daten handelt.
  • - Die ApothekerInnen haben genauso wie die Doktoren eine ärztliche Schweigepflicht bezüglich der personenbezogenen Informationen.

Verbraucherschutz

  • Verbraucherorganisationen vertreten die Interessen von Verbrauchern gegenüber der Politik und der Wirtschaft innerhalb eines Staates
  • die vielfältigen Bedürfnisse und Anliegen der Verbraucher werden durch Verbraucherorganisationen in die Öffentlichkeit getragen
  • es geht vor allem um die Förderung eines fairen Handels zwischen Verbraucher, Produzenten und dem Handel
  • Beratung spielt in Verbraucherschutzorganisationen eine zentrale und wichtige Rolle, ebenso wie die Aufklärung von Missständen und das Durchsetzen der Interessen von Verbrauchern vor Gerichten
  • aufgrund des stetigen technischen Wandels im Kommunikationsbereich müssen die Internetnutzer zunehmend den Missbrauch ihrer Daten befürchten
  • die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und die Verbraucherzentrale Bundesverband kämpfen weiter für einen besseren Schutz der Daten im Internet
  • zudem fordern sie, die Sammlung und Aufzeichnungen von persönlichen Daten im Internet auf ein Mindestmaß zu reduzieren
  • die Deutsche Vereinigung und die Verbraucherzentrale Bundesverband erhoffen sich zunehmend, weitere Aspekte wie der Schutz der Meinungsfreiheit im Internet, Recht auf Anonymität, Transparenz der Datenverarbeitung, Elektronische Einwilligung und Datenschutz bei Internetzugängen und E-Maildiensten durchsetzen zu können


Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

  • nimmt seit ihre Gründung im Jahre 1977 die Interessen der verdateten Bürger und Bürgerinnen wahr
  • die Aufgabe der Vereinigung bezieht sich besonders auf die Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung
  • sie beraten die Verbraucher und klären über die mögliche Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf
  • inhaltlich beschäftigt sich die Vereinigung mit dem Datenschutz im Bereich der Polizei, der Justiz, in Betrieben oder dem Datenschutz im Internet
  • sie organisieren öffentlichen Veranstaltungen, führen Tagungen mit Partnerorganisationen durch und beteiligen sich an der Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu aktuellen Themen


FoeBuD. e.V.

  • setzt sich seit der Gründung im Jahr 1987 für die Bürgerrechte und den Datenschutz ein
  • sie klären die Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Vorträge über das Thema Datenschutz auf
  • zudem kämpfen sie gegen eine Gesellschaft in denen der Mensch nur als Marketingobjekt behandelt wird


Der Körperscanner

Der Körperscanner, auch Bodyscanner, Ganzkörperscanner oder Nacktscanner genannt, ist ein Gerät, womit die Oberfläche eines menschlichen Körpers unter der Kleidung abbildet wird. Mit dieser Technik soll es an Flughäfen möglich sein, am Körper oder außerhalb des Körpers versteckt getragene Gegenstände, wie beispielsweise Sprengstoffe oder Nichtmetallwaffen (wie Keramikwaffen) sichtbar zu machen. Dazu werden die Passagiere mit einer bestimmten Strahlungsart bestrahlt, sodass ein Bild erzeugt wird. Dabei heben sich versteckt getragene Gegenstände durch Kontraste von der Körperkontur deutlich ab, wodurch Informationen über Art und Positionen der Gegenstände gewonnen wird.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Methoden unterschieden, wovon sich der Körperscanner zu Nutze macht:

1. Röntgenstrahlung 2. Tetrahertzstrahlung

Im Folgenden werden die beiden Methoden kurz beschrieben:


1. Röntegnstrahlung

Im Falle der Röntgenstrahlung, werden alle Passagiere während der Kontrolle nicht mehr per Hand abgetastet, sondern werden mit Röntgenstrahlung bestrahlt.

Röntgenstrahlung, auch elektromagnetische Wellen, ultraviolett Strahlen oder Radiowellen genannt, ist dem sichtbaren Licht sehr ähnlich und im Vergleich dazu sehr viel energiereicher. Auf Grund der hochenergetischen Eigenschaft gelangen diese Strahlen durch den menschlichen Körper und verursachen Krankheiten, die im schlimmsten Fall nach mehreren Jahren auftreten und eventuell unheilbar sind.[11]

Diese Strahlungsart liefert allerdings eine sehr scharfe und detaillierte Bildauflösung, wodurch erheblich die Intimsphäre verletzt und das Privatsrecht nicht beachtet wird.


2. Tetrahertzstrahlung

Die Terahertzstrahlung unterteilt sich in passiv und aktiv Methode, die nun beschrieben werden:

a) passiv Methode

Bei der passiv Methode arbeitet der Körperscanner nur mit der eigenen Wärmeenergie (Wärmeenergie = schwache Terahertzstrahlung) der Passagiere, das heißt sie werden nicht mit Strahlungen bestrahlt. Deswegen sind die erzeugten Bilder meist unscharf und nicht qualitativ genug, um versteckt getragene Gegenstände zu ermitteln.


b) aktiv Methode

Passagiere werden zusätzlich mit Tetrahertzstrahlungen bestrahlt. Sie ist aber im Vergleich zur Röntgenstrahlung sehr viel energieärmer und weist keine ionisierende Wirkung auf[12]. Aus diesem Grund könne sie nicht durch den Körper gelangen und sei gesundheitsunschädlich. Die erzeugten Bilder sind schärfer und genauer als bei der passiv Methode und liefern ausreichende Informationen.


--> Körperscanner arbeiten grundsätzlich mit der Terahertzstrahlung, weil sie

  • gesundheitsunschädlich seien
  • die Intimsphäre nicht verletzten und
  • das Privatrecht beachten (die Bilder sind nicht qualitativ genug, um sie den Passagieren zuordnen zu können)


Wird der Körperscanner auch an deutschen Flughäfen eingesetzt? Der Körperscanner wird höchstwahrscheinlich mitte Juni 2010 an deutschen Flughäfen eingesetzt. Zunächst müssen aber laut Thomas de Maizière (Bundesinnenminister für Gesundheit drei wesentliche Kriterien erfüllt werden:

1. leistungsfähige Körperscanner 2. sollen definitiv gesundheitsunschädlich sein 3. Intimsphäre nicht verletzten und Privatrecht beachten[13]

Fazit

  • Gib nur notwendige Informationen frei
  • Sei sparsam mit Fotos
  • Akzeptiere keine Kontaktanfragen von Fremden
  • Profil immer aktuell halten
  • Vorsicht vor Treffen mit Unbekannten[14]
  1. http://209.85.129.132/search?q=cache:oQcE3CeU5ugJ:www.e-anwalt.de/schulungsunterlagen/Datenschutz.doc+beim+Datenschutz+stehen+keine+Daten+im+Vordergrund,+sondern+die+Personen,+%C3%BCber+die+diese+Daten+verarbeitet+werden.&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a
  2. https://www.drkcms.de/lvwl/fileadmin/dokumente/bbs/Bedeutung_des_Datenschutzes.pdf
  3. http://enjoy-it.kutzschbach.de/PDF/DSB.pdf
  4. https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Gesetzeregeln.php
  5. http://www.gemeinden.sg.ch/home/downloads/verschiedenes.Par.0002.DownloadListPar.0001.FileRef.tmp/Datenschutz%20-%20kurz%20und%20bündig.pdf
  6. http://www.dguv.de/akademie/de/bibliotheken/internetkurs/daten/gefahr/index.jsp
  7. http://szenesprachenwiki.de/definition/vorratsdatenspeicherung/
  8. http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
  9. http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
  10. http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
  11. http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/hintergrund-thema/artikel/strahlenschutzexperte_warnt_vo/505330/strahlenschutzexperte_warnt_vo.html
  12. http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetisches_Spektrum
  13. http://www.wdr.de/radio/wdr2/_m/images/upload/mima/flughafen-kontrolle_dpa_266x200
  14. http://www.anonym-surfen.com/7-tipps-wie-sie-soziale-netzwerke-richtig-nutzen/
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