Veränderungen der geschlechtlichen Arbeitsteilung in Deutschland im Zuge der Industrialisierung

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Die geschlechtliche Arbeitsteilung von Frau und Mann scheint schon immer in starker Abhängigkeit von dem epochaltypisch, gesellschaftlich vorherrschenden Rollenverständnis zu stehen. Im Umkehrschluss bedingt jedoch eben diese Arbeitsteilung das Rollendenken bei Mann und Frau; in der Gesellschaft. Ein Kreislauf scheinbar, der nur durch Veränderungen in der Arbeits- und Erwerbssituation der Rollenpartner, bedingt durch gravierende, nachhaltige Veränderungen am Arbeitsmarkt durchbrochen werden kann. Die wohl gravierendste Veränderung am Arbeitsmarkt erlebte Deutschland zum Ende des 18. Jahrhunderts, mit dem Einsetzen der großen Industrialisierung.


Inhaltsverzeichnis

Geschlechtliche Arbeitsteilung und Rollenverständnis in der vorindustriellen Familie

Die Arbeitsteilung in Familien und Haushalten der vorindustriellen Zeit war streng geschlechtsspezifisch organisiert. Insbesondere traf dies auf die Familienform des „Ganzen Hauses“ zu. Das „Ganze Haus“ war eine familiale Lebensform, die aus dem Mittelalter herrührte, und sich in der Regel aus der Kernfamilie und dem in der Familie lebenden Gesinde, den Angestellten und Bediensteten, zusammensetzte. Die Familie des „Ganzen Hauses“ war Produktions-, Reproduktions- und Versorgungseinheit zugleich. Sie strebte nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit und übernahm die Verantwortung für alte und allein stehende Verwandte. Das „Ganze Haus“ schloss deshalb auch mehrere Generationen ein.[1]


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Das „Ganze Haus“ war zugleich Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Herrschaftsverband. Der Mann als Hausherr übte patriarchale Herrschaft über alle Familienmitglieder aus. Nur über den Hausherrn (nach dessen Tod evtl. auch seine Witwe) konnte die Familie an den gesellschaftlichen Institutionen (Dorf, Stadt, Kirchengemeinde etc.) teilhaben.[2]


Die in der vorindustriellen Familie praktizierte Form der Arbeitsteilung diente dem Ziel, die Versorgung des Haushaltes und der Familie zu optimieren. Die geschlechtliche Arbeitsteilung war insofern hauptsächlich ökonomisch begründet. Jedes Familienmitglied hatte seinen ökonomischen und damit funktionalen Beitrag zur Erhaltung der Familie zu leisten. Partnerwahl und Eheschließung waren insofern in erster Linie zweckrational auf die Besetzung fehlender Rolleninhaber der Produktionseinheit Familie ausgerichtet.[3]


Die Geschlechterrollen in der vorindustriellen Familie

Die Rolle des Familienoberhaupts und der uneingeschränkten Autoritätsperson hatte der Mann und Vater inne. Seine Arbeitsbereiche waren jene, die ökonomisch von großer Bedeutung waren, sowie mit Handelsbeziehungen oder Kontakten nach außen verbunden waren.[4]


Die Rechtsstellung des Mannes war in der vorindustriellen Zeit definiert durch das Familienrecht des „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ (ALR) von 1794. Dem Mann, in seiner Eigenschaft als „Haupt der häuslichen Gesellschaft“, oblagen nach dem ALR umfassende Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Lebensgestaltung aller Familienmitglieder. Als ein solches „Haupt“ war der Mann Vater, Ehemann und Dienstherr in einer Person. Die mit diesen Geschlechterrollen verbundenen Rechte und Pflichten machen seine familiale und wirtschaftliche Vormachtstellung gegenüber den ihm Unterworfenen insgesamt aus. Als Vater seiner Kinder räumte ihm das ALR eine deutliche Vormachtstellung gegenüber seiner Frau, also der Mutter seiner Kinder, ein. Er konnte seiner Frau die Aufsicht über die gemeinsamen Kinder ab deren Alter von vier Jahren gegen den Willen der Frau entziehen.[5]


Die Ehefrau und Mutter war verantwortlich für die Haushaltsführung, die Betreuung und Pflege der Kinder, sowie die Organisation des im Haushalt angestellten Gesindes. Darüber hinaus übernahmen die Frauen in seltenen Fällen im Rahmen der Haushaltsführung mitunter auch geschäftliche Aufgaben, insbesondere im Handwerk und in der Hausindustrie.[6] Die einzige Erwerbsmöglichkeit für Frauen aus Bauernfamilien war der Gesindedienst. Für Frauen aus bürgerlichen Familien gab es jedoch keine Erwerbsmöglichkeiten, dies ließ ihr Stand nicht zu. Einen Sonderstatus im ALR besaßen schon frühzeitig die Kauffrauen. Diese, zumeist unverheirateten Frauen oder Witwen, hatten die Möglichkeit selbständig Handel zu betreiben.[7]


Der Wandel der Erwerbsarbeit im Zuge der Industrialisierung

Zum Ende des 18. Jahrhunderts, mit dem Einsetzen der Industrialisierung, begann sich für weite Teile der Bevölkerung die familiale Erwerbssituation grundlegend zu ändern. In vorindustrieller Zeit war die Produktionsgemeinschaft die Familie selbst. Das galt in gleicher Weise für die Landwirtschaft wie für das Handwerk. Durch die Entstehung industrieller Großbetriebe wurden Familien ohne Produktionsfunktion nun eine Massenerscheinung. Die durch die Rollenverteilung in der gemeinsam geleisteten Arbeit gegebenen Bindungen fielen nun vielfach weg.[8]Eine Frau oder ein Mann konnte demnach auch ohne eine Familie oder Hausgemeinschaft leben, vorausgesetzt, es bestand die Möglichkeit, sich außerhäusliche Erwerbsquellen zu erschließen.[9]


Die erste industrielle Revolution in Verbindung mit Bauernbefreiung und Landflucht ließ die Arbeiterschaft als neue Bevölkerungsgruppe entstehen. Immer mehr Menschen zogen in die Städte, und versuchten ihr Glück in einer der zahlreichen Fabriken und Industriebetrieben. Es gab nun neben der Bauernfamilie und der bürgerlichen Familie eine weitere Familienform, die Arbeiterfamilie.[10]


Geschlechtliche Arbeitsteilung in der Bauernfamilie des 19. Jahrhunderts

Wenn auch die Industrialisierung für die Arbeit auf dem Land einige nachhaltige technologische Veränderungen mit sich brachte, so änderte sich dennoch die geschlechtliche Arbeitsteilung in der Bauernfamilie kaum. Die Arbeitsteilung war nach wie vor geschlechtsspezifisch, patriarchalisch und hierarchisch organisiert. Die Bauernfrauen waren für den Haushalt, den Garten und das Kleinvieh zuständig. Zudem hatten sie die Aufsicht über im Haushalt mithelfendes Gesinde. Der Bauer war jedoch der uneingeschränkte Herrscher auf seinem Hof, wachte über die gesamte Familie einschließlich des Gesindes, der Angestellten und der Tagelöhner. Er hatte ebenso das Züchtigungsrecht inne. Der Mann war für die Feldarbeit und das Großvieh zuständig, hatte dafür je nach Größe des Hofes seine Söhne und darüber hinaus Gesinde oder Tagelöhner zur Hilfe. Die Kinder wurden schon sehr früh zur Unterstützung in die Hofarbeit eingebunden, streng geschlechtsspezifisch wie der Rest des Hofes. Auf ihre Schulbildung wurde hingegen kaum Wert gelegt. Die Eltern hatten für die Erziehung ihrer Kinder kaum Zeit, die Kinder lernten vom Modell, ihre Eltern dienten ihnen als Vorbild. Feste Rollenzuschreibungen wurden demnach über Generationen hinweg weitergegeben und konnten sich so manifestieren.[11]


Geschlechtliche Arbeitsteilung in der bürgerlichen Familie des 19. Jahrhunderts

Die bürgerliche Familie war ähnlich patriarchalisch wie die Bauerfamilie strukturiert. Im Mittelpunkt stand nun jedoch nicht mehr nur die wirtschaftliche Produktivität, wie noch im „Ganzen Haus“, sondern vielmehr die emotionale und intime Beziehung der Partner zueinander, so zumindest das über die romantische Literatur propagierte Bild der „romantischen Liebe“. Die Zuschreibung der Geschlechterrollen folgt jedoch nach wie vor einer weitestgehend polaren arbeitsteiligen Konzeption. Der Mann war für die Ernährung und die wirtschaftliche Situation der Familie verantwortlich, und ging seinen Geschäften nach. Die Frau kümmerte sich um den Haushalt und die Kinder.[12]


Die Ehefrau schuf zu Hause eine häusliche Idylle, zeigte Familiensinn, stellte eine gefühlsbetonte Familienatmosphäre her und zeigte sich Gästen gegenüber würdig, ganz im romantischen Geist der Zeit. Die Kindererziehung hatte in bürgerlichen Familien einen hohen Stellenwert. Die Söhne wurden auf den Besuch des Gymnasiums oder die Hochschule vorbereitet, die Mädchen wurden jedoch auf die Haushaltsführung hin erzogen, sodass die Erziehung stark geschlechtsspezifisch war. Der Mann konnte aufgrund der allgemein anerkannten patriarchalischen Familienstruktur stets mit dem Gehorsam von Frau und Kindern rechnen.[13]


Der Hauptgrund für diese Geschlechterdifferenzierung ist wohl in dem langfristig etablierten innerfamilialen Machtverhältnis zu sehen, das dem Mann als Ernährer und Autoritätsperson die dominante Stellung in der Familie zuschrieb. Insofern sind Frau und Mann in der bürgerlichen Familie in ihren Geschlechterrollen und somit in ihrer Arbeitsteilung ein Leben lang gebunden.[14]



Geschlechtliche Arbeitsteilung in der Arbeiterfamilie des 19. Jahrhunderts

Die Familienform der Arbeiterfamilie überwog im 19. Jahrhundert zahlenmäßig sehr stark gegenüber den anderen Familienformen. Die Lebensweise, und damit auch die Arbeitsteilung in der Arbeiterfamilie, unterschieden sich grundlegend von der der Bauernfamilie oder der der bürgerlichen Familie. Die Arbeiterfamilie unterlag im Zuge der Industrialisierung dem grundlegendsten Wandel in Bezug auf Rollenmuster, Arbeitsteilung und Status der Familienmitglieder.


In der Arbeiterfamilie mussten aufgrund der niedrigen Löhne, die man in der Fabrik oder der Industrie erzielen konnte, zumeist beide Ehepartner und eventuell sogar die ältesten Kinder einer lohnabhängigen Erwerbsarbeit nachgehen. Für ein Familienleben oder die Kindererziehung blieb in der Arbeiterfamilie kaum Zeit, da an sechs Tagen pro Woche und an 12 bis 14 Stunden pro Tag gearbeitet wurde. Die klassische Rolle der Hausfrau, die sich um den Haushalt kümmert und die Kinder erzieht, gab es nun vielfach nicht mehr. In der Arbeiterfamilie nahm die Frau zumeist eine stärkere Stellung ein als in der bürgerlichen Familie oder der Bauernfamilie. Dies vor allem weil die Frau durch ihre Erwerbsarbeit über ein eigenes Einkommen verfügte und somit ebenso wie der Mann für die Ernährung und die wirtschaftliche Existenz der Familie verantwortlich war. Außerdem oblag der Frau oft die Verwaltung der, wenn auch geringen, Familieneinnahmen. Die unmittelbare Konsequenz hieraus war, dass die Frau, aufgrund des Wegfalls der festen, tradierten Rollenzuschreibungen, einen höheren Status in der Gesellschaft inne hatte als noch vor der Industrialisierung.[15]


Für die Gestaltung der Ehebeziehungen waren jedoch immer noch gesamtgesellschaftliche Muster und Vorstellungen über die Rolle der Geschlechter, die Arbeitsteilung usw. von großer Bedeutung. Das Verhältnis der Geschlechter im Kaiserreich war durch die Dominanz des Mannes und die politische und rechtliche Unselbständigkeit der Frau geprägt. Alle gesellschaftlichen Bereiche wie Bildungswesen, Politik, Wirtschaft und Familie waren patriarchalisch geprägt. In weiten Teilen der Gesellschaft war die Vorstellung vorherrschend, dass die Trennung der Tätigkeitsbereiche von Mann und Frau in Familie und Beruf einzig durch das unterschiedliche Wesen der Geschlechter begründet sei, also etwas Natürliches, Gottgegebenes sei. Auch in Teilen der Arbeiterschaft wurden solche Vorstellungen immer noch akzeptiert. Lediglich unter den ehemaligen Landarbeitern war der außerhäusliche Miterwerb der Frau bereits selbstverständlich. Die Arbeiterbewegung, Gewerkschaften und Sozialdemokraten hielten an den vorherrschenden Rollenzuschreibungen für Mann und Frau fest, eine eigenständige politische Rolle der Frau war nicht vorgesehen. Selbst Friedrich Engels äußerte sich zu dieser Zeit in streng patriarchalischer Art und Weise. So bezeichnete er die außerhäusliche Arbeit der Frau, während der Mann arbeitslos war, als einen schändlichen und entwürdigenden Zustand. Aufgrund steigender Arbeitslosigkeit der Männer zum Ende des 19. Jahrhunderts waren immer mehr Frauen zu außerhäuslicher Arbeit gezwungen. Dadurch begannen sich allmählich auch neue Rollendefinitionen durchzusetzen, die auf eine eher gleichberechtigte Beziehung der Geschlechter, auch in der Ehe, wirkten.[16]


Die Frauen interpretierten ihre Berufstätigkeit in erster Linie als ihren Beitrag zum Familieneinkommen. Der Berufstätigkeit der Frauen fehlte jedoch von vornherein ein originärer emanzipatorischer Gehalt. So führten sie hauptsächlich Tätigkeiten wie Putzen und Waschen sowie Heimarbeit aus, was immer eine gering bewertete und schlecht bezahlte Frauenarbeit war. Lediglich in den Fabriken führten die Männer und Frauen tendenziell ähnliche Arbeiten aus. Doch auch hier, wo Frauen zumeist ungelernte Arbeiterinnen waren, führten sie die Schmutzarbeit aus und wurden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Darin drückte sich auch eine geringere Bewertung ihrer Arbeit, nicht etwa eine schlechtere Leistung, aus. Frauen wurden in der Regel keine Vorarbeiter, in Krisenzeiten waren sie zudem eine unwillkommene Konkurrenz um die Arbeitsplätze.[17]


Nach Rosenbaum (1993) lassen sich idealtypisch drei familiale Situationen der Arbeiterfamilien unterscheiden:[18]

  • Der Mann verdient das Geld durch Fabrikarbeit, die Frau besorgt zu Hause den Haushalt.
  • Mann und Frau sind erwerbstätig, die Frau erledigt zusätzlich die Hausarbeit.
  • Frau und Mann sind abwechselnd erwerbstätig, in Zeiten der Arbeitslosigkeit des Mannes geht die Frau arbeiten, wenn der Mann wieder Arbeit hat hört die Frau auf.


In den ersten beiden Fällen ist die Hausarbeit allein der Frau überlassen, was eine erhebliche Belastung darstellt. Nicht selten arbeiteten die Frauen dann bis spät in die Nacht. Zusätzlich musste in der Woche liegen gebliebenes am Wochenende erledigt werden. Nur im dritten Fall verändert sich die Arbeitsteilung. In Zeiten seiner Arbeitslosigkeit erledigt hier der Mann, gezwungenermaßen, die Hausarbeit. Unter der Belastung dieser von vielen Männern als unwürdig empfundenen Rollenumkehrung gingen viele Ehen auseinander. Nur selten funktionierte diese Umkehrung gut, zumeist dort, wo sie immer wiederkehrend war, z.B. durch die immer wieder auftretende Arbeitslosigkeit des Bauarbeiters im Winter. Jedoch nur hier, in der Übernahme der Hausarbeit, die in der Gesellschaft der Inbegriff typisch weiblicher Tätigkeit ist, durch Männer, liegen Ansätze zu einer neuen Entwicklung, nicht etwa in der Erledigung der Männerarbeit durch Frauen. Die Übernahme von Hausarbeit durch Männer war im Proletariat weiterhin durchaus unüblich.[19]

Fazit

Es ist deutlich geworden, dass sich eine Veränderung in der geschlechtlichen Arbeitsteilung im Zuge der Industrialisierung tatsächlich nur in den Familien vollzogen hat, in denen sich die Bedingungen für die Erwerbsarbeit durch äußere Faktoren grundlegend geändert haben, nämlich in der neu entstandenen Familienform der Arbeiterfamilie. Insofern ist diese Veränderung nicht auf ein neues Rollenverständnis zurückzuführen, sondern lediglich auf sich wandelnde Bedingungen in der Arbeitswelt. Die Chance besteht jedoch, dass lang anhaltende veränderte Erwerbsbedingungen und damit veränderte geschlechtliche Arbeitsteilungen gleichwohl eine Auswirkung auf das Rollenverständnis von Mann und Frau haben. Es gilt hier lediglich, die Idee vor der Erfahrung zu schützen.


Quellenverzeichnis

  1. Textor, M. (1991): Familienpolitik, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
  2. http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/sozialeOrdnung/laendliche_gesellschaft/unterpunkte/ganzes_haus.htm
  3. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  4. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  5. Beer, U. (1991): Geschlecht, Struktur, Geschichte, Frankfurt/Main: Campus-Verlag
  6. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  7. Beer, U. (1991): Geschlecht, Struktur, Geschichte, Frankfurt/Main: Campus-Verlag
  8. Mitterauer, M., Sieder, R. (1977): vom Patriarchat zur Partnerschaft – zum Strukturwandel der Familie, München: Verlag C.H. Beck
  9. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  10. Textor, M. (1991): Familienpolitik, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
  11. Textor, M. (1991): Familienpolitik, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
  12. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  13. Textor, M. (1991): Familienpolitik, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
  14. Mühling, Rost, Rupp, Schulz (2006): Kontinuität trotz Wandel – Die Bedeutung traditioneller Familienleitbilder für die Berufsverläufe von Müttern und Vätern, Weinheim und München: Juventa-Verlag
  15. Textor, M. (1991): Familienpolitik, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
  16. Rosenbaum H. (1993): Formen der Familie, Frankfurt am Main: Suhrkamp-Verlag
  17. Rosenbaum H. (1993): Formen der Familie, Frankfurt am Main: Suhrkamp-Verlag
  18. Rosenbaum H. (1993): Formen der Familie, Frankfurt am Main: Suhrkamp-Verlag
  19. Rosenbaum H. (1993): Formen der Familie, Frankfurt am Main: Suhrkamp-Verlag
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