Teilzeitarbeit

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Teilzeitarbeit

Bei „Teilzeitarbeit“ spricht man von dem Erbringen eines Arbeitspensums welches in einer kürzeren Arbeitszeitperiode erfüllt wird, als sie von Beispielsweise vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern geleistet wird. Es können sowohl der Tag, die Woche oder das Jahr als messbarer Zeitraum festgelegt werden. Die generelle Arbeitszeit errechnet sich durch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern im Betrieb, bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird auf den Jahresdurchschnitt zurückgegriffen. Im Falle gänzlich fehlender Vergleichsmöglichkeiten wird der, für den Betrieb anwendbare, Tarifvertrag oder die sonst für diesen Berufszweig übliche Vollarbeitszeit vergleichend zu rate gezogen. [1]

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