Schwedisches Gleichberechtigungsgesetz

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Das Gesetz enthält Bestimmungen die der Arbeitgeber einhalten muss. Er verpflichtet sich bei Einkommensfestlegung und Neuanstellung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördernde, Maßnahmen durchzuführen. Das Gesetz verbietet weiterhin Diskriminierung am Arbeitsplatz. Auch muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Möglichkeit bieten Familie und Arbeitsplatz bestmöglich vereinbaren zu können. Ist eine Person ihrer Meinung nach von Diskriminierung betroffen kann sie dies entweder bei der Gewerkschaft angeben und diese leitet dann weitere Schritte ein oder sie bringt ihren Fall direkt beim Gleichberechtigungsombudsmann vor.

Quelle: Johnsson, Hans-Ingvar (1995): Blickpunkt Schweden, S. 97ff.

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