Schulabschluss
Aus ArbeitslehreWiki
Erfolgreiche Vollendung eines Oberschulzweiges (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium etc.) mit Erhalt eines zur Berufsausbildung qualifizierenden Dokumentes.
Die von mir beschriebenen Abschlüsse beziehen sich alle auf Berlin. Da es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt, treffen meine Angaben möglicherweise nicht auf alle Bundesländer zu.
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Berufsorientierender Abschluss
Für SchülerInnen, die eine Sonderschule besuchen gibt es die Möglichkeit den Berufsorientierenden Abschluss zu absolvieren. Dazu müssen sie in der Jahrgangsstufe 10 in mindestens zwei Fächern der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Arbeitslehre ausreichende Leistung erbracht haben. Zusätzlich muss eine teamorientierte Präsentation auch mindestens mit ausreichend bestanden werden. In Klassen mit dem Schwerpunkt „Produktives Lernen“ kann Arbeitslehre durch das Fach Produktive Tätigkeit ersetzt werden.
Wie der Name schon sagt, qualifiziert dieser Abschluss den/die SchülerIn dazu einen Beruf zu erlernen.
Hauptschulabschluss
Schließt man die Jahrgangsstufe 9 an einer Hauptschule erfolgreich ab, so erreicht man den Hauptschulabschluss. Zum erfolgreichen Abschließen gehört das Bestehen von Vergleichsarbeiten, die am Ende der 9. Klasse geschrieben werden. Durchgeführt werden diese Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik und in der 1. Fremdsprache. Schließt man danach auch die 10. Klasse erfolgreich ab – ohne Prüfung – so erreicht man den Erweiterten Hauptschulabschluss.
Der Hauptschulabschluss befähigt die SchülerInnen eine Berufsausbildung im Dualen System zu beginnen oder eine weiterführende Schule zu besuchen.
MSA (Realschulabschluss)
Der Mittlere Schulabschluss kann an allen Schulen mit Sekundarstufe II erreicht werden. Am Ende der 10. Klasse müssen hier für Vergleichsarbeiten geschrieben bzw. einheitliche Prüfungen abgelegt werden. Geprüft wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik. Neben den schriftlichen Vergleichsarbeiten müssen die Schüler eine "Prüfung besonderer Art" ablegen. Diese findet in der Regel im Team statt. Sie besteht aus einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch. Die Präsentation kann dabei mit unterschiedlichen Medien (z.B. Portfolios, Plakaten etc.) unterstützt werden oder auf sie aufgebaut sein.
Der MSA befähigt die SchülerInnen eine Berufsausbildung im Dualen System zu beginnen oder die Gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
Abitur
Am Ende der 10. Klasse müssen die SchülerInnen wählen in welchen Fächern sie in welchem Maße ihre Prüfungen ablegen wollen. So ergibt sich ein für jede/n SchülerIn ein individuelles Profil der sogenannten E-Phase. In den gewählten Kursen muss nach 4 Halbjahren eine bestimmte Punktzahl (ähnlich einem Notendurchschnitt) erreicht werden um zu den Abschlussprüfungen zugelassen zu werden. Einen weiteren Teil bilden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende der 12. Klasse. Es müssen jeweils eine schriftliche Prüfung in den 2 Leistungskursen und einem weiteren Fach, eine mündliche Prüfung in einem vierten Fach und die sogenannte Fünfte Prüfungskomponente abgelegt werden. Bei Nicht-Bestehen oder schlechtem Abschluss der schriftlichen Prüfungen kann auf Anraten der Prüfenden oder auf eigenen Willen eine zusätzliche mündliche Prüfungen im gleichen Fach abgelegt werden. Die Fünfte Prüfungekomponente kann in zwei Formen absolviert werden, der Besonderen Lernleistung und der Präsentationsprüfung. Die Besondere Lernleistung besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die einen gewissen wissenschaftlichen Standart erfüllen muss. Die Präsentationsprüfung kann allein oder in einer Gruppe mit bis zu 4 Personen abgehalten werden. Diese Prüfung dauert bei einem Prüfling 30 Minuten, mit jedem weiteren verlängert sich die Zeit um 10 Minuten. Beide Prüfungsarten schließen mit einem Kolloquium ab.
Das Abitur berechtigt den Absolventen dazu eine Berufsausbildung im Dualen System zu beginnen.
- Fachhochschulreife
Berechtigt den Absolventen ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
- Fachgebundene Hochschulreife
Berechtigt die Aufnahme eines Studiums in bestimmten, durch schulische Vorbildung beschränten, Studiengängen.
- Allgemeine Hochschulreife
Berechtigt zur Aufnahme eines Studiums in frei wählbarem Studiengang.
Verbindung zur Arbeitslehre
In Berlin wird Arbeitslehre ausschließlich an Haupt-, Real- und Gesamtschulen unterrichtet. Somit kommt man als Arbeitslehre-LehrerIn hauptsächlich mit den Haupt- und Realschulabschlüssen in Berührung. Möglicherweise in seltenen Fällen auch mit dem Abitur (Gesamtschule). Man muss den SchülerInnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. In Bezug auf ihren Schulabschluss muss man sie in ihren Vorstellungen je nach Leistung des/der Schülers/Schülerin entweder unterstützen oder auch bremsen. Man sollte als Lehrer darauf achten, dass sich die Schüler nicht zu viel vornehmen und auf diese Weise Enttäuschungen selbst hervorrufen.
Quellen
- http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_2_BER.html
- http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/schulabschluesse/
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/sopaed_vo.pdf
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