Private Unfallversicherung
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Private Unfallversicherung ,,Sie ersetzt durch eine Einmalzahlung und / oder Rente bei Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft‘‘ [1].
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Kurzdefinition Unfall
Der Unfall wird in §178 Absatz 2 1 Versicherungsvertragsgesetz folgend deklariert: ,,Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet‘‘.
Bei genaueren Hinschauen, fallen drei Wörter ins Auge: zum einen „plötzlich“ und zum anderen „von außen“. Der Begriff „plötzlich“ deutet also darauf hin, dass der Unfall eine zeitliche Komponente ist. Unfälle, die allmählich entstehen sind also ausgeschlossen. Folglich müssen die Unfälle in einer sehr kurzen Zeit entstehen, sodass die Versicherten diesen Unfall nicht verhindern können. Aber kurz ist die Zeitspanne? Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil jeder Unfall vom jeweiligen Umfeld abhängig ist: so kann sich ein Versicherter seinen Fuß in wenigen Sekunden umknicken, wobei sich ein anderer Versicherter durch das Einatmen von gesundheitlichen Schadstoffen innerhalb von mehreren Minuten gesundheitlich unbewusst schädigen kann. Damit versicherte Personen Anspruch auf Leistung haben, ist es wichtig, dass Unfälle wie bereits erwähnt „von außen“ wirkende Ereignisse entstehen. Deshalb werden Unfälle infolge von Eigenbewegungen ausgeschlossen [1]
Formen der privaten Unfallversicherungen
Die klassische Variante einer privaten Unfallversicherung ist die Summenversicherung. Diese Summe sollte sich nach dem Jahreseinkommen richten. Viele Versicherungsunternehmen raten zu einer mindestens fünf - mal höheren Schadenssumme als das jährliche Salar beträgt [vgl. Allianz - Versicherungs AG 2008, S. 5]. Daneben gibt es eine Vielzahl verschiedenster Versicherungsarten. So gibt es zum Beispiel private Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung, - mit Prämienrückgewähr, - und Unfallzusatzversicherungen. Zudem gibt es Gruppen,- Einzel-, Senioren und viele verschiedenste Arten von privaten Unfallversicherungen [2]. Leistungen der privaten Unfallversicherung Aufgrund der Vielzahl von Versicherungsunternehmen, sind auch die Versicherungsleistungen in der Regel variabel. Generell beinhalten Versicherungspolicen meistens: Weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr, Schutz bei allen nichtfahrlässigen Tätigkeiten, finanzielle Absicherung als Einmalzahlung oder Rentenzahlungen. Sehr oft übernehmen Versicherungen unter anderem auch Umbaukosten für behinderten gerechte Wohnungen oder Haushaltshilfen für eine bestimmte Zeit [3]. Weiterhin haben Selbstständige die Möglichkeit, die private Unfallversicherung als Sonderausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen [4].
Im Folgenden werden vier ausgewählte Versicherungsformen näher beschrieben, weil diese einer der wichtigsten Arten von Versicherungen sind. [2]
1. Einzelunfallversicherung
Dieser Vertrag versichert nur eine Person und ist auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten. Aus diesem Grund bietet die Einzelunfallversicherung keinen Schutz für Kinder oder Ehepartner. Daher ist diese Versicherungsart besonders gut für Personen geeignet, die nicht verheiratet sind und keine Kinder haben. Mit dem Vertragsunternehmer kann aber zusätzlich eine Familienvorsorge vereinbart werden, damit nach Heirat das Ehepaar des Versicherten drei Monate lang beitragsfrei mitversichert ist.
2. Kinderunfallversicherung
Bei einer Kinderunfallversicherung sind selbstverständlich die Eltern des Kindes bzw. der Kinder die Vertragsnehmer. Dabei kann eine Kinderunfallversicherung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. Es gibt aber auch einige Vertragsunternehmer, bei denen dieser Vertrag auch bis zum 16. Lebensjahr des Kindes nach einem entsprechenden Tarif abgeschlossen werden kann
3. Familienunfallversicherung
Diese Versicherungsform ist einer der wichtigsten Versicherungsarten, weil in diesem Fall alle Familienmitglieder versichert sind. Demzufolge werden sowohl Eltern als auch Kinder infolge eines Unfalls vor finanzieller Belastung geschützt.
Leistungen der privaten Unfallversicherung
Aufgrund der Vielzahl von Versicherungsunternehmen, sind auch die Versicherungsleistungen in der Regel variabel. Generell beinhalten Versicherungspolicen meistens: Weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr, Schutz bei allen nichtfahrlässigen Tätigkeiten, finanzielle Absicherung als Einmalzahlung oder Rentenzahlungen. Sehr oft übernehmen Versicherungen unter anderem auch Umbaukosten für behinderten gerechte Wohnungen oder Haushaltshilfen für eine bestimmte Zeit [5]. Weiterhin haben Selbstständige die Möglichkeit, die private Unfallversicherung als Sonderausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen [6].
Eine der wichtigsten Leistungen in der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, die im 5. Kapitel dieser Arbeit im Näheren erläutert wird. Darüber hinaus gibt es noch die Übergangsleistung, Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung und Unfallrente. Diese Leistungen werden im Folgenden nahe gebracht:
1. Übergangsleistung:
Die Feststellung des Invaliditätsgrads wird in der Regel erst nach Abschluss des Heilbehandlungsverfahrens festgestellt, wobei die Auszahlung erst nach der Festlegung des Invaliditätsgrades erfolgt. Die Feststellung des Invaliditätsgrades kann aber nach einiger Zeit oder sogar erst nach Ausheilung der Unfallfolgen erfolgen. Damit die große Zeitspanne überbrückt werden kann, wird von der privaten Unfallversicherung die sogenannte Übergangsleistung angeboten. Sobald der Versicherte nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Unfall immer noch geistige oder körperliche Beeinträchtigungen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % hat, so wird die vertraglich vereinbarte Übergangsleistung fällig. Darüber hinaus gibt es für die private Unfallversicherung noch die Vereinbarung einer verbesserten Übergangsleistung im Versicherungsvertrag. Diese Variante der Übergangsleistung wird im Vergleich zu der üblichen Übergangsleistung fällig, wenn drei Monate nach einem Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen von mehr als 100% bestehen. [3]
2. Tagegeld:
In der Unfallversicherung werden grundsätzlich zwei Arten von Tagegeldern unterschieden. Zum einen das Unfall-Krankentagegeld und zum anderen das Unfall-Krankenhausgeld. Diese beiden Arten des Tagegeldes werden im Folgenden näher beschrieben.
Unfall-Krankentagegeld: Diese Leistung betrifft Fälle, in der der Versicher auf Grund eines Unfalls nicht mehr arbeitsfähig ist und ärztlich behandelt wird. Die Auszahlung der Leistung erfolgt solange die ärztliche Behandlung andauert. Dabei ist die Höhe der Zahlung vom vereinbarten Tagessatz abhängig und wird längstens für die Dauer eines Jahres nach Eintritt des Unfalls gezahlt. Vor allem für Selbstständige wird diese Leistungsart zum Vorteil, da sie im Falle eines Unfalls ihre ärztlichen Behandlungen nicht selbst finanzieren müssen. [4]
Unfall-Krankenhausgeld: Sofern der Versicherte sich nach einem Unfall in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet und sofern diese Leistung mitversichert ist, so wird das Unfall-Krankenhausgeld jeder versicherten Person für jeden Tag der Aufenthalt (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) gezahlt. Dabei hängt die Höhe der Zahlung ebenfalls vom ebenfalls vom vereinbarten Tagessatz ab und wird für maximal 5 Jahre bezahlt. [5] Für den Versicherer ergeben sich durch den Abschluss einer Krankenhaus-Tagegeldversicherung folgende Vorteile:
- Kosten einer Haushalthilfe infolge der häuslichen Abwesenheit
- Mehrkosten bei Unterbringung in einem Zweibett- oder Einbettzimmer
3. Genesungsgeld:
Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung zum Unfall-Krankenhaustagegeld und kann nur mit ihm zusammen und in gleicher Höhe abgeschlossen werden, wobei das Genesungsgeld erst nach dem unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt bezahlt wird. Dabei kann die Leistung in Form von erholungsbedingten Mehrkosten, wie z.B. spezielle Ernährung oder leichtes Bewegungstraining erfolgen kann. Die Dauer der Auszahlung kann längstens für 365 Tage erfolgen und ist vom vereinbarten Vertrag abhängig. Einige Versicherer zahlen sogar das Genesungsgeld für die vereinbarte Dauer (z.B. 100 Tage) zu 100% aus. Dabei könnte die Auszahlung des Genesungsgeldes für die maximale Dauer von 100 Tagen folgendermaßen erfolgen. [6]
- 1. bis 10. Tag = 100% des Tagessatzes werden ausgezahlt
- 11. bis 25. Tag = 50% des Tagessatzes werden ausgezahlt
- 26. bis 100. Tag = 25% des Tagessatzes werden ausgezahlt
4. Todesfallleistung:
Im Todesfall des Versicherten werden die Hinterbliebenen vor unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt. Hierbei gilt jedoch die Leistungen für die Hinterbliebenen nur, wenn der Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der Versicherung erfolgt. Ebenso wichtig, dass innerhalb von 48 Stunden der Tod der versicherten Person beim Versicher gemeldet werden muss, damit die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgen kann. [7]
5. Unfallrente:
Die Unfallrente konnte vor mehreren Jahren nur in Abhängigkeit mit der Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Im Gegensatz dazu bieten heutzutage immer mehr Versicherer die Unfallrente allein an. Die Voraussetzung für die Auszahlung der Unfallrente ist in der Regel ein Invaliditätsgrad von 50%. Erst wenn ein Invaliditätsgrad von über 50% vorliegt, so erfolgt die Vollauszahlung einer Unfallrente. [8]
Private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich für eine private Unfallversicherung mit einer garantierten Beitragsrückzahlung. Allerdings wissen viele dieser nicht, dass sie damit gleich zwei Versicherungen abschließen. Dass heißt, sie schließen auf der einen Seite eine private Unfallversicherung ab und auf der anderen Seite eine Lebensversicherung ab. Das Problem dabei ist, dass der eingezahlte Beitrag meist um das Vierfache höher und zusätzlich auf beide Sparten aufgeteilt wird. Mit der einen Hälfte arbeitet das Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt und kann so später die Beiträge unter bestimmten Abzügen wie Steuern und Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Leider gerät bei solch einer Versicherung der eigentliche Versicherungsschutz in den Hintergrund. Hinzu kommt, dass diese Arten der privaten Unfallversicherungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden müssen. Bei Kündigungen während der Laufzeit entstehen dem Versicherungsnehmer finanzielle Defizite, da er nicht die eingezahlten Beiträge wiederbekommt [7].
Invalidität
Von Invalidität spricht man, wenn eine Person eine dauerhafte, körperliche oder geistige Leistungsunfähigkeit als Folge eines Unfalls aufweist. Die Invalidität führt zur teilweisen Berufsunfähigkeit oder absoluten Berufsunfähigkeit. Der behandelnde Arzt stellt in einem Attest den Grad der Invalidität fest. Das Versicherungsunternehmen hat jedoch das Recht, kann jedoch auch einen unabhängigen Arzt mit dem erstellen des Gutachtens betrauen. Mit Hilfe der Gliedertaxe wird dann der Bemessungsgrad errechnet [8].
Bemessung der Invalidität
,,Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität‘‘ [9]. Von Invalidität spricht man dann, wenn mindestens drei Jahre nach dem Unfall ärztlich attestiert wird, dass ein anhaltender und dauerhafter Schaden zur Beeinträchtigung des Alltagestages bleibt [10].
Heilmaßnahmen, die sich innerhalb der dreijährigen Frist befinden sind für die Bewertung einer Invalidität unbedeutend [11].
,,Feste Invaliditätsgrade werden unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität gem. Ziffer 2.1.2.2.1. AUB 2008/99 entsprechend der dortigen sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Die Gliedertaxe gibt feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung bestimmter ausdrücklich bezeichneter Körperglieder vor. Sie dient der Gleichbehandlung der Versicherten und der Prämiengerechtigkeit, die es erfordern, möglichst gleichartige Risiken zusammenzufassen und zu gleicher Prämie bei grundsätzlich gleichen Leistungen zu versichern…‘‘[12].
Für Gliedertaxe gibt es zwei Berechnungsunterschiede. Zu einem die standardisierte Gliedertaxe (siehe Bild rechts). Sowie die Gliedertaxe für Heilberufe. Bei diesen werden beispielsweise die Arme, Augen oder Schultern nicht wie der allgemeinen Gliedertaxe mit 70 % bemessen, sondern 100 %. Ausschlaggebend dafür ist die absolute berufliche Abhängigkeit dieser Gliedmaßnahmen und Organe [13].
Die Prozente der Gliedertaxen werden als Bemessungsgrundlagen für die Versicherungsunternehmen genommen. Ist aufgrund eines Unfalls eine Gliedmaße nicht mehr funktionstüchtig, so erhält der Versicherungsnehmer den Prozentwert laut Gliedertaxe. Bespiel: Die ausgemachte Versicherungssumme ist auf 100 000 Euro festgeschrieben. Verliert der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls seinen rechten Fuß, der laut Gliedertaxe mit 40 % bewertet wird, so erhält der Versicherte eine Einmalzahlung in Höhe von 40 000 Euro. Im Falle das der Verunfallte ,,nur‘‘ einen Zeigefinger verliert stehen ihm 10 % von 55 % zu. Verliert der Versicherte während eines Unfalls seine rechte Hand (55%) und seinen linken Fuß so addieren sich die Prozente zu 95 %. In diesem Fall bekäme der Geschädigte 95 000 Euro als Einmalzahlung oder aufgrund der Höhe des Invaliditätsgrades eine lebenslange Rente. Viele Versicherungsunternehmen zahlen ab einer Invalidität von 50 – 55 % eine lebenslange Invalidenrente. Die Höhe richtet sich nach den Prozenten der Invalidität [14].
Bei der Addition der Invaliditätsrate kann es zu maximal 100 % kommen. Ein überschreiten dieser Höhe ist nicht möglich [15].
Darüber hinaus gibt es selbstverständlich für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise für Angehörige eines Heilberufs, eine besondere Gliedertaxe, die z.B. bei Verlust eines Handgelenks eine Vollinvalidität versieht. Demzufolge ist der Prozentsatz der jeweiligen Körperteile anders geregelt. Eine empfohelene Gliedertaxe für Heilberufe sieht folgendermaßen aus. [9]
- Arm: Arm oder Hand im Handgelenk 100%
- Finger: Daumen oder Zeigefinger 60%
- anderer Finger 20%
- Bein: Ein Bein oder ein Fuß 70%
- Zehn: großer Zehe 8%
- anderer Zehe 3%
- Auge: ein Auge 80%
- Ohren: Gehör auf beiden Ohren 70%
Versicherungssumme
Zunächst sollte jede Person, die sich privat versichern möchte, in Absprache mit einem Vertragsunternehmer den individuellen Versicherungsbedarf ermittel. Für die Berechnung der Versicherungssumme gilt dann in der Unfallversicherung ganz Allgemein: „Die reine Invaliditätsgrundsumme sollte in der Unfallversicherung mindestens das Dreifachen des Jahreseinkommens entsprechen.“ Allerdings sollte man generell zwischen der Versicherungssumme für Invalidität und Todesfall unterscheiden, wobei die Todesfallsumme sehr viel geringer (z.B. 10.000) angesetzt werden kann. Demzufolge kann eine Invaliditätssumme knapp 150.000 € betragen, damit die versicherte Person infolge einer Berufsunfähigkeit sich und seine Familie über mehrere Jahre versorgen kann.
Beispiel:
Eine Versicherungssumme von 120.000 € bei einem Zins von 5,5 % und einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt für den Versicherten eine Monatsrente von etwa 1.000 €. [10]
Festgesetzte Fristen nach einem Unfall
Nach einem Unfall müssen wichtige Fristen eingehalten werden, damit mögliche Geltungsansprüche nicht verfliegen. So ist es unbedingt wichtig, dass man nach einem Unfall einen Unfall aufsucht. Zudem muss der Unfall der privaten Unfallversicherung gemeldet werden. Damit einhergehend muss laut § 9 der AUB eine Schadensanzeige an das Versicherungsunternehmen gesendet werden.
Ist die versicherte Person bei dem Unfall oder kurz danach verstorben, muss dieses ebenfalls bis 48 Stunden nach dem Ereignis der Versicherung gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer hat nach sechs Monaten das Recht Übergangsleistungen von der Versicherung zu beziehen. Allerdings muss er nachweisen, dass er seit seinem Unfall eine ununterbrochene, unfallbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % hat [16].
Nach sieben Monaten muss für die Weiterzahlung der Übergangsleistungen, ein ärztliches Attest bei der Versicherung eingereicht werden. Ein Jahr nach dem Unfall muss eine Invalidität eingetreten sein um einen Anspruch geltend zu machen.
Damit Hinterbliebene eine Todesfallleistung geltend zu machen, muss erklärt werden, dass der Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres aufgrund des Unfalls eingetreten ist (vgl. ebd.) Fünfzehn Monate nach einem Unfall und andauernder Invalidität muss ein ärztliches Attest oder Gutachten an die Versicherung übersandt werden. Nach zwei Jahren der andauernden Invalidität hat der Versicherungsnehmer ein Anrecht auf Invaliditätszahlung. Trotzdem kann die Versicherung die Invalidität mittels Gutachten anzweifeln.
Nach drei Jahren also nach Ende des Prognoszeitraumes haben der Versicherungsnehmer und der Versicherer ein letztes Mal die Möglichkeit die Invalidität ärztlich neu zu bemessen [17]. Ebenfalls müssen kosmetische Operationen innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden, da sonst ein Anspruch verfliegt [18].
Fazit
Eine private Unfallversicherung sollte ein Muss für jeden Bürger, ganz gleich welcher Bevölkerungsschicht oder sozialer Herkunft er angehört sein. Unfälle sind unsere stetigen Begleiter des alltäglichen Lebens. Deshalb ist es notwendig sich neben praktischen Präventivmaßnahmen auch vor möglichen finanziellen Risiken, die ein Unfall mit sich bringen kann zu schützen. Besonders für Kinder, Rentner, Hausfrauen / Hausmänner und Selbständige ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man auf die Kündigungsfristen, Tarifart, Höhe der Versicherungssumme und Zusatzbedindungen achten.
Literarturverzeichnis
1.↑ (Focus 28 / 2009, S. 107) 2.↑ Antonie Müller, Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung: Allgemeine Informationen Unfall-versicherung (Die private Unfallversicherung), http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/artikel/id/21, abgerufen am 22.07.2010.
Quellen
Kloth A.: Private Unfallversicherung. München 2008 Stiftung Warentest: Finanztest Ausgabe 06 / 2007. Unfallversichrung, Frühjahrsputz. Berlin 2007
Focus Ausgabe 28. 2009: Von A bis Z. Gute Wahl?
Suva: Unfallstatistik Freizeitunfälle UVG 2007 http://www.suva.ch/home/suvaliv/beratung_selbsttest_fuer_kmu/beratung_unfallstatistik.htm (02.09.2009)
Finanz – Tipp: Welche Versicherungsprämien lassen sich von der Steuer absetzen? http://www.aspect-online.de/finanztipps/welche-versicherungspraemien-lassen-sich-von-der-steuer-absetzen-03122006.htm (03.12.2006)
(Autor unbekannt) Versicherung – In.de: Seniorenpolicen Pflegeversicherung Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. http://www.versicherung-in.de/seniorenpolicen-pflegeversicherung-unfallversicherung-und-haftpflichtversicherung-315/ (letzter Zugriff 10.09.2009)
Esser A. Versicherungen – base: Unfallversicherung - Leistungen und Übersicht. http://www.versicherungen-base.de/risikovorsorge/unfallversicherung.aspx 2007(letzter Zugriff 10.09.2009)
(Autor unbekannt) Finanzvergleich.de 2009: Unfallversicherung, Gliedertaxe. http://www.finanzvergleich.de/unfallversicherung/gliedertaxe.html (letzter Zugriff 10.09.2009)

