Freiwilliges Soziales Jahr
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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr im In- oder Ausland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Das FSJ dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate.
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Entstehung
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligen Dienst im Inland oder Ausland, der meistens zwischen Schule und Studium oder Ausbildung gemacht wird, wobei es nicht nur der Überbrückung dient, sondern auch der beruflichen Orientierung und dem Erwerb von erstem Fachwissen und Kompetenzen. Neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es seit 1993 noch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). 1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr erstmals gesetzlich erwähnt und basierte vorher auf katholischen Trägerschaften. Seit der Erneuerung des Gesetzes im Juni 2002 besteht die Möglichkeit das FSJ um ein halbes Jahr zu verlängern und es in den Bereichen Sport, Denkmalpflege und Kultur zu absolvieren. Es sind überwiegend junge Frauen mit einem Realschulabschluss oder mir Abitur, die einen Dienst leisten. Die Zahl junger Männer ist zwischen den Jahrgängen 2001/02 und 2003/04 von rund 12 % auf 24 % gestiegen.[1] Waren es im Jahrgang 2001/2002 noch 11.459 geförderte FSJ- Plätze stieg die Zahl im Jahrgang 2007/2008 auf 16.395.[2]
Träger und Einsatzbereiche
Nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sind folgende Träger gesetzlich zugelassen:
- „die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind und ihre Untergliederungen“,
- „Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft“
- „die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts“. [3]
Träger sind zum Beispiel das Deutsche Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Deutsche Sportjugend. Die jeweiligen Landesbehörden können weiteren Trägern Gewähr bieten. Der anerkannte Träger geht den Vertrag mit den Freiwilligen ein, er wählt die Einrichtung, ist Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen, begleitet die Teilnehmenden pädagogisch und führt die Seminare durch.
Alle Einsatzbereiche sind sozial- karitativ oder gemeinnützig. Einsatzstellen sind zum Beispiel:
- Seniorenpflegeeinrichtungen
- Krankenhäuser und Hospize
- ambulante Pflegebetreuungen
- Einrichtungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen
- Suchthilfen
- Blutspendedienste
- Sanitäts- und Rettungsdienste
- Kindergärten, Schulen und Jugendclubs
- Denkmalbehörden
- Theater
- Museen
- Kulturvereine
- Sportvereine
Die Einsatzstellen (EST) werden in der Regel ab September neu besetzt.
Anforderungen und Dauer
Vorraussetzung für die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr ist ein Schulabschluss und die Teilnehmenden müssen bei Beginn mindestens 16 und maximal 26 Jahre alt sein. Ein FSJ dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs und höchstens achtzehn Monate. Es besteht für Männer die Möglichkeit anstatt des Zivildienstes ersatzweise ein Freiwilliges Soziales Jahr zu leisten. Dieser Ersatz muss 12 Monate dauern. Die Arbeitszeiten richten sich nach der jeweiligen Einsatzstelle. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen (z. B. keine Nachtarbeit). In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden. Es gibt einen gesetzlichen Urlaubsanspruch der für ein Jahr mindestens 24 Tage beträgt. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche.
Vergütung
Die finanzielle Vergütung („Taschengeld“) variiert von Träger zu Träger und von Bundesland zu Bundesland. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht gestellt. Im Gesetz ist lediglich die Höchstgrenze für ein Taschengeld festgelegt. Als Richtwert gelten ca. 153€ im Monat[4]. Jugendliche, die anstatt des Wehrdienstes an einem FSJ teilnehmen, bekommen 421,50€ pro Monat. Alle Freiwilligen erhalten ebenso eine Bescheinigung des Trägers über den geleisteten Dienst. Sie können auch ein schriftliches Zeugnis anfordern, da das FSJ für einige Studiengänge als Vorpraktikum anerkannt wird.
Betreuung und Seminare
Das FSJ wird von den Trägern pädagogisch begleitet. Neben der individuellen Betreuung ist eine Aufgabe der Begleitung die Gestaltung und Organisation der Seminare. Pflichtbestandteil sind 25 Seminartage bei einem 12-monatigen FSJ. Folgende Inhalte werden angeboten:
- Praxisreflexion
- Berufsorientierung
- sozial-, gesellschaftspolitische und fachspezifische Themen
Bei den meisten Trägern finden die Seminare außerhalb der Stadt oder des Kreises statt.
Rechtliche Grundlagen
Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres“ wurde das Freiwillige Soziale Jahr erstmals 1964 erwähnt. Am 1. Juni 2008 ist das neue Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) in Kraft getreten es führt die bisherigen Einzelgesetze vom Freiwilligen Sozialen Jahr und Freiwilligen Ökologischen Jahr zusammen. Mit dem neuen Gesetz lässt sich der Freiwilligen Dienst abwechselnd in drei Blöcken im In- und Ausland absolvieren. Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr leistet, erhält Versicherungsschutz für den Krankheitsfall, ebenso wie Kindergeld. Der Träger übernimmt zudem die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.
Was bringt ein FSJ?
Während des Dienstes lernen die jungen Menschen Verantwortung für das eigene Leben und auch Verantwortung für andere zu übernehmen, zudem erweitern sie ihre Team- und Kommunikationsfähigkeiten, stärken ihre eigenen Persönlichkeiten, sie bekommen Einblicke in soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge und gewinnen soziale und personale Kompetenzen. Das FSJ dient auch zur Berufsorientierung und –qualifizierung der Jugendlichen, sie können besser ihren Lebenslauf planen, bekommen erste längere Einblicke in die Berufswelt und können somit auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Aus der Evaluation von 2005 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht hervor, dass „Rund 90% der Teilnehmenden ihr Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr mit gut oder sehr gut beurteilen. Als wichtigsten Grund für die Bereitschaft, ein Jahr freiwillig soziale Hilfe zu leisten, bekannten sich nach einer Untersuchung über die Akzeptanz des FSJ die meisten zu der Aussage: „Ich möchte mich über Tätigkeiten im sozialen Bereich informieren.“[5]
FSJ im Arbeitslehreunterricht
Auf Grund der Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt ist es wichtig sich mit dem Thema Freiwilligen Dienste oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Fach Arbeitslehre in den Schulen auseinander zu setzen. Eine Aufgabe des Faches ist es über die “begründete Wahl eines Ausbildungs- oder anderen weiterführenden Bildungsweges“[6] zu informieren. Im Berliner Rahmenlehrplan für Arbeitslehre ist für die Jahrgangsstufe 9 und 10 ein Thema vorgesehen („Berufswahl/Bildungswegentscheidung“), dass die Überbrückungsmöglichkeiten nach der Schule für die Jugendlichen aufweisen soll. Ebenfalls in Klasse 10 müssen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben bezüglich ehrenamtlicher Tätigkeiten und sozialer Arbeit, sowie selber Betreuungsaufgaben übernehmen.
Einzelnachweise
- ↑ Ergebnisse der Evaluation, Bundesministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/Pdf-Anlagen/evaluierungsbericht-freiwilligendienste,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
- ↑ Material für die Presse, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/Pdf-Anlagen/jugendfreiwilligendienste,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
- ↑ Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, Bundesministerium für Justiz http://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/index.html
- ↑ Ergebnisse der Evaluation, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/Pdf-Anlagen/evaluierungsbericht-freiwilligendienste,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
- ↑ Ergebnisse der Evaluation, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/Pdf-Anlagen/evaluierungsbericht-freiwilligendienste,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
- ↑ Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I Arbeitslehre, Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulorganisation/lehrplaene/sek1_arbeitslehre.pdf
Quellen
- Für mich und für andere, Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3598.html
- Ein Wegweiser von A-Z, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/freiwilliges-engagement-wegweiser,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
- http://www.pro-fsj.de/
- http://www.friedensdienst.de/Internationale-Freiwil.34.0.html
- http://www.einstieg.com/infos/berufswahl/key/9febb6a4e5/artikel/helfen-ist-in-276/
- http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,460291,00.html
- Das FSJ-Handbuch - Nachschlagewerk für Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Hrsg. Deutscher Caritasverband, 4.vollständig überarbeitete Auflage 2008

