Förderschullehrer für Hörgeschädigte
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Förderschullehrer für Hörgeschädigte arbeiten meistens mit hörgeschädigten Kindern in Förderschulen für Hörgeschädigte zusammen oder betreuen diese integrativ in den Regelschulen der Bundesländer. Als hörgeschädigte Kinder gelten schwerhörige oder gehörlose Kinder, Kinder mit einem Cochlear Implant (CI) und auch Schülerinnen und Schüler mit auditiven Wahrnehmungsstörungen. Diese Hörschädigungen werden in den meisten Bundesländern unter dem Begriff "Förderschwerpunkt HÖREN" zusammengefasst.
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Geschichte
Schon im Jahr 1669 unterrichtete die Äbtissin Scholastika im Stift Gernrode, unweit von Halberstadt eine gehörlose Novizin. Das Ziel war die Teilnahme an der Konfirmation und am Abendmahl zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgte mit Zeichen. Es handelte sich hier höchstwahrscheinlich um das 1. dokumentierte Bemühen in Deutschland, gehörlose Menschen zu bilden. [1]
Nachdem bis hinein in das 18. Jahrhundert gehörlose Menschen in Europa gemeinhin als bildungsunfähig galten, entwickelte sich ab dieser Zeit das Bildungswesen für taubstumme Menschen relativ rasch und wissenschaftlich gestützt.
Abbè Charles Michel de l`Epèe unterrichtete die jungen, motivierten, tauben Schülerinnen und Schüler vor allem mittels Fingeralphabet und Gebärdenzeichen. (siehe Foto) Darunter war auch ein tauber Junge mit dem Namen Laurent Clerc, der dann später an der Gallaudet (Schule) in Amerika taube Schüler in der Gehörlosenpädagogik unterrichtete.[1] Dank der Ausbreitung der Gebärdensprache in den meisten deutschen Bundesländer, werden heute in deutschen Hörgeschädigtenschulen zunehmend Schülerinnen und Schüler zweisprachig unterrichtet. Sie wachsen auf mit der Lautsprache, der Gebärdensprache und der Schriftsprache ihres Heimatlandes.
Abbè Charles Michel de l`Epèe in Paris und Samuel Heinicke in Leipzig gelten dabei heute als die Väter der Taubstummenbildung in Europa. Während der Franzose l`Epee eher die visuelle Methode (gebärdenorientiert) bevorzugte, unterrichtete Heinicke vorwiegend oral. Die beiden sehr erfolgreichen Vorreiter der Hörgeschädigtenpädagogik entfachten einen Methodenstreit, der erst im September 1880 durch die Empfehlung des Mailänder Kongresses vorläufig zu Gunsten der oralen Methode (lautsprachorientiert) entschieden wurde.[2] Auf Grund neuester Erkenntnisse beginnt sich in Europa seit ungefähr 20 Jahren zunehmend die bilinguale Methode in der Gehörlosenbildung durchzusetzen.
„In der That ist der Beruf eines Taubstummenlehrers ein ganz eigener, ist ein moralischer, ein philantrophischer. Man übernimmt damit die Werke der Menschenliebe, und nur dieses schöne Bewusstsein, der Unglücklichen Glück zu fördern, nur dieses tiefempfundene, fromme, nachhaltige Pflichtgefühl stählt die Kraft auch der schwächsten Menschen, erwärmt das Herz, veredelt den Sinn, vertieft den Geist und macht ihn schöpferisch und erfinderisch, versüßt alle Mühen und Anstrengungen, und hilft die Verkennung und den Undank der Welt ertragen – nur es ebnet die Schwierigkeiten des in seiner Art einzigen Amtes und thut eben
dadurch die Wunder der günstigsten Erfolge.“[3]
Die zunehmende Erforschung, Begründung und Nutzung der bilingualen Unterrichtsmethode führte, ebenso wie die bundesweite gesetzliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, zu einer Umgestaltung der Lehrerausbildung für Hörgeschädigte.
(Am 29.05.1999 trat das Gesetz zu Art.11 der Berliner Verfassung in Kraft „Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung“ in Kraft. [2])
Seit dem Wintersemester 2006/2007 existiert an der Humboldt-Universität zu Berlin der Studiengang Gebärdensprach- und Audiopädagogik, dessen Ausbildungsinhalte auch auf die zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern Rücksicht nehmen, die Merkmale der auditiven Wahrnehmungsstörung aufweisen.[4]
Studium
Studienziele
- die Vermittlung von Basiswissen fachwissenschaftlicher Kenntnisse für den Bereich der Gebärdensprach- und Audiopädagogik (früher: Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik)
- die Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten,
- der Erwerb von Grundlagen berufsfeldbezogener Handlungsfähigkeit im System der Rehabilitation - bezogen auf die Lebensspanne,
- die Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen in den Fachrichtungen Gebärdensprach- und Audiopädagogik,
- der Erwerb von Grundlagen pädagogischen Handelns in hörgeschädigtenpädagogischen Handlungsfeldern.
Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Bachelorarbeit drei Jahre (6 Semester). Jedes Semester hat einen Umfang von 30 Studienpunkten. Das Studium umfasst eine Gesamtleistung von 180 Studienpunkten. Das Studium im Bachelorkombinationsstudiengang „Rehabilitationswissenschaften – Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik“ mit Lehramtsoption kann auf einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang vorbereiten.
Studienaufbau
Der Bachelorkombinationsstudiengang „Rehabilitationswissenschaften - Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik“ mit Lehramtsoption gliedert sich in folgende Studienbereiche:
- Kernfach „Gebärdensprach- und Audiopädagogik“ 90 Studienpunkte (incl. Bachelorarbeit) im Umfang von 8 Modulen.
- Zweitfach 60 SP. Der Umfang der zu absolvierenden Module ist dem gewählten Zweitfach zu entnehmen.
- Berufswissenschaften:
- Erziehungswissenschaftlicher Anteil 14 Studienpunkte im Umfang von 2 Modulen
- Fachdidaktischer Anteil des Kernfaches 8 Studienpunkte im Umfang von 1 Modul
- Fachdidaktischer Anteil des Zweitfaches 8 Studienpunkte (Modulumfang ist vom Zweitfach abhängig)
oder
- Berufs(feld)bezogene Zusatzqualifikation 30 SP im Umfang von 4 Modulen gem. § 16.
Studieninhalte im Kernfach „Gebärdensprach- und Audiopädagogik“
Die Lehrinhalte des Studiums gliedern sich in:
- rehabilitationswissenschaftliche Grundlagen und
- die beiden hörgeschädigtenpädagogischen Fachrichtungen.
Zu den rehabilitationswissenschaftlichen Grundlagen gehören:
- Allgemeine Rehabilitationspädagogik
- Rehabilitationspsychologie
- Rehabilitationssoziologie
- Forschungsmethoden
Die hörgeschädigtenpädagogischen Fachrichtungen untergliedern sich in:
- Gebärdensprachpädagogik und
- Audiopädagogik
Studienstruktur des Kernfachs
- Modul 1: Studieneingangsphase mit 8 Studienpunkten
- Modul 2: Kommunikation und Sprache mit 12 Studienpunkten
- Modul 3: Aufbau der Deutschen Gebärdensprache mit 12 Studienpunkten
- Modul 4: Deutsche Gebärdensprache und kontrastiver Sprachvergleich mit 16 Studienpunkten
- Modul 5: Medizinische Grundlagen und pädagogische Audiologie mit 6 Studienpunkten
- Modul 6: Psychologische, soziologische und historische Grundlagen mit 10 Studienpunkten
- Modul 7: Förderkompetenz, Beratung und Kooperation mit 6 Studienpunkten
- Bachelorabschluss mit 10 Studienpunkten
Bemerkung: Ein Studienpunkt entspricht 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand.
Spezifische Voraussetzungen für die Gebärdensprachlernmodule
Die Wahl des Bachelorkombinationsstudienganges „Rehabilitationswissenschaften - Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik“ mit Lehramtsoption fordert als Voraussetzung für die DGS-Lernmodule 3 und 4 Grundfähigkeiten in Deutscher Gebärdensprache (DGS), die durch einen Eingangstest nachzuweisen sind. Für Studierende, die über dieses Zulassungsvoraussetzungen nicht verfügen, wird ein einsemestriges Propädeutikum im Umfang von 10 SWS angeboten.
Berufsfeld
Mit dem Abschluss des Bachelorkombinationsstudienganges „Rehabilitationswissenschaften - Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik“ mit Lehramtsoption als Kernfach erwerben die Studierenden Voraussetzungen für Tätigkeiten in ausgewählten schulischen und außerschulischen Handlungsfeldern.
Lehramtsoption
Der Bachelorabschluss ist Voraussetzung für das Masterstudium „Sonderpädagogik“.
Die Berufswahl
Lehrer oder Lehrerin werden zu wollen, ist sicher kein ungewöhnlicher Berufswunsch in der heutigen Zeit. Die Liebe zum Umgang mit Menschen und zur Arbeit mit Kindern sind sicher einer der hauptsächlichen Gründe für diese Entscheidung. Sich ganz speziell für den Beruf eines Förderschullehrers für Hörgeschädigte zu entscheiden, beruht in den meisten Fällen auf ganz konkrete persönliche Erlebnisse und Erfahrungen der zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen. Das können hörgeschädigte Verwandte, Bekannte oder Freunde sein, es kann der Drang nach sozialem Engagement oder die Faszination der Gebärdensprache sein. Egal, welche Gründe einen Menschen zu dieser Entscheidung bewegen, sie sollten aber etwas gemeinsam haben: Es sollte mehr als nur Neugierde oder oberflächliche Faszination sein, denn dieser Beruf ist sicher einer der schwierigsten in der gesamten Bandbreite der möglichen pädagogischen Berufe.
Welches sind die wichtigsten zusätzlichen Voraussetzungen, die gerade ein Hörgeschädigtenpädagoge benötigt?
- Toleranz und Verständnis gegenüber der Minorität der Hörgeschädigten,
- Bereitschaft zum Lernen der Deutschen Gebärdensprache,
- Bereitschaft, sowohl im Studium, als auch später in der aktiven Berufstätigkeit stets sowohl den fachlichen, als auch den sonderpädagogischen Part einer pädagogischen Fachkraft auszufüllen und damit partielle Doppelbelastungen zu verkraften
Was ist potentiellen Interessenten am Studium der Hörgeschädigtenpädagogik zu empfehlen?
- Praktizieren Sie mehrmals an verschiedenen Einrichtungen, die sich mit der Bildung und Erziehung hörgeschädigter junger Menschen befassen.
- Suchen und pflegen Sie privaten Kontakt zu hörgeschädigten jungen Menschen, z.B. über die entsprechenden Behinderten-Verbände.
- Informieren Sie sich an den ausbildenden Universitäten oder Fach(hoch) -schulen über den Ausbildungsweg und die späteren potentiellen Einsatzmöglichkeiten und Aufgabengebiete.
- Informieren Sie sich in der Literatur, den entsprechenden Internetseiten oder speziellen Fernsehsendungen über so wichtige Fragen wie:
- Arten und Ursachen von Hörschädigungen,
- Kommunikationssysteme der Hörgeschädigten,
- Kultur der Hörgeschädigten,
- Hörschädigungen und ihre Folgebeeinträchtigungen
Tätigkeitsbereiche
Ausgebildete Gebärdensprach- und Audiopädagogen arbeiten vorzugsweise an Förderschulen für Hörgeschädigte, wobei sowohl die Bezeichnungen der bilingualen Schulen, als auch die Amtsbezeichnungen der Pädagoginnen und Pädagogen innerhalb der Bundesländer variieren. Hier unterrichten sie Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Hören diagnostiziert worden ist. Erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen sind dazu oft noch für die Beratungsstellen tätig, die z.B. diesen Förderschulen für Hörgeschädigte angeschlossen sind. Im Rahmen dieser Tätigkeiten – Gemeinsamer Unterricht oder Ambulant Mobiler Dienst – erstellen sie Gutachten zum Förderbereich Hören, beraten die hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler an den Regelschulen, deren Lehrkräfte und Eltern. Sie arbeiten eng mit weiteren Förderstellen zusammen, z.B. mit Verwaltungen, LogopädInnen, anderen Förderschulen und Förderzentren, HNO-ÄrztInnen und übergeordneten Schulverwaltungen.
Berufsorientierung als besondere Aufgabe der Förderschullehrer
Die Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer an den Förderschulen für Hörgeschädigte haben bei der Berufsorientierung ihrer Schülerinnen und Schüler eine ganz besondere Verantwortung, die sehr oft weit über die schulübliche Abhandlung der bezüglichen Lehrplaninhalte hinaus geht. Unter Beachtung der eingeschränkten Berufswahlmöglichkeiten, die es für die Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt gibt, bilden diese Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer nicht selten den Beratungsmittelpunkt für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler, denn Hörgeschädigtenschulen sind oft überregional tätig und viele der Jugendlichen verbringen meist nur das Wochenende und die freien Tage zu Hause bei ihren Eltern. So ist es nicht verwunderlich, dass Themen aus Freizeit und Unterricht, die sich mit der Berufsorientierung befassen, im Schulalltag der Jugendlichen an Förderschulen für Hörgeschädigte eine große Rolle spielen.
Literatur- und Quellenverzeichnis
- ↑ aus der Ansprache des Schulleiters des LBZ Halberstadt zur 8. Jahrestagung des Deutschen Fachverbandes für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik in Halberstadt am 23. und 24. November 2001
- ↑ Winkler, J. (1993): „Anna Catharina Elisabeth Heinicke (1757-1840). Erste Direktorin einer deutschen Gehörlosenschule. In: Fischer, Renate, Lane, Harlan (Hrsg.): Blick zurück. Ein Reader zur Geschichte von Gehörlosengemeinschaften und ihren Gebärdensprachen“. (Internationale Arbeiten zur Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, Band 24), Signum Verlag, Hamburg, S. 323ff
- ↑ O.F., Kruse (1853), „Über Taubstumme, Taubstummen-Bildung und Taubstummen-Anstalten - nebst Notizen aus meinem Reisetagebuche“, Selbstverlag des Verfassers, S. 309-312
- ↑ Wolff, S. (2008): „Vom Taubstummenlehrer zum Gebärdensprachpädagogen. Die Rolle der Gebärdensprache in einer 200-jährigen Professionsgeschichte (Teil 2)“. Das Zeichen, Nr.79, Hamburg, S. 191-192
Internet
- http://www.kugg.de/download/20-Jubilaeum-ALC_HVogel.pdfwww.beispiel.de, (Geschichte-Laurent Clerc), abgerufen am 26.02.2009
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-behi/lgbg.pdf, (Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung), abgerufen am 22.02.2009
- http://www2.hu-berlin.de/gebaerdensprach-audiopaedagogik/, (Gebärdensprach- und Audiopädagogik), abgerufen am 22.02.2009


