Bundesagentur für Arbeit
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Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, ist laut § 367 des Sozialgesetzbuches III „eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung“ und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III).
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Aufbau und Organisation
Die Selbstverwaltungsorgane bilden zu je einem Drittel die Vertreter/-innen der Arbeitgeber/-innen, Arbeitnehmer/-innen sowie der öffentlichen Körperschaften (§ 371 Abs. 6 SGB III), die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.[1]
Finanzierung
Die Leistungen der BA werden überwiegend durch die Beiträge der Arbeitgeber/-innen und –nehmer/-innen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.09 3,0 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Zudem beteiligt sich der Bund an den Kosten der Arbeitsförderung, im Jahr 2008 betrug der gesetzlich festgelegte Bundeszuschuss 7,583 Mrd. Euro (2009: 7,777 Mrd. Euro)[3].
Aufgaben
Die BA ist für die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB III, das das Arbeitsförderungsrecht regelt, zuständig. Dementsprechend bildet die Arbeitsförderung den Kernbereich ihrer Leistungen, die dazu beitragen sollen
- einen höheren Beschäftigungsgrad zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern,
- das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder ihre Dauer zu verkürzen (§ 1 Abs. 1 SGB III).[4]
Zu den wesentlichen Aufgaben der BA gehören[5]:
- Berufsberatung
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
- Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
- Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Berufsberatung der BA
Nach dem strukturellen Umbau der BA gibt es keine eigenständige Abteilung „Berufsberatung“. Sie ist jetzt in die allgemeine Arbeitsvermittlung eingegliedert und auf unterschiedliche Organisationseinheiten aufgeteilt. Für die Berufsberatung sowie Vermittlung Jugendlicher in Ausbildung ist das Team U25 zuständig. Allerdings ist für die Ausbildungsvermittlung erwerbsfähiger hilfebedürftiger Jugendlicher, die dem Rechtskreis der SGB II angehören, nicht mehr die Berufsberatung sondern ARGE (Dienststelle für Arbeitslosengeld II) zuständig. Zwar können alle Jugendlichen zur Berufsberatung kommen, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz jedoch müssen die Jugendlichen aus ALG II- Haushalten zum Jobcenter wechseln. Auf die Folgen dieser Regelung wird im Kapitel Kritik eingegangen.
Berufsberatung für Schüler/-innen
Im Bezug zur Schule ist die Berufsberatung und -orientierung durch die BA besonders hervorzuheben. Nach der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kulturministerkonferenz und der BA vom 15.10.2004 haben die Schule und die Berufsberatung eine gemeinsame Aufgabe, eine systematische Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen spätestens zwei Jahre vor der Schulentlassung anzubieten. Während die Schule den Jugendlichen grundlegende Qualifikationen und Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt und über die Grundlagen der Berufswahlentscheidung informiert, unterstützt die Berufsberatung „die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prozess der Berufsfindung in Form von Einzel- oder Gruppenberatung dabei, eigenverantwortliche, realitätsgerechte und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen“.[6]
Folgende berufsorientierende Maßnahmen werden von der BA angeboten:
- Einzel- und Gruppengespräche, Teamberatungen,
- Eltern- und Lehrerveranstaltungen,
- Schulbesprechungen,
- berufskundliche Vorträge, Seminare, Workshops, Messen und Börsen sowie
- individuelle Berufserkundungen.
Ergänzend dazu können sich die Schüler/-innen eigenständig in Berufsinformationszentren (BIZ) informieren, deren Einrichtung und Einsatz bei der Beratung, Vermittlung und Berufsorientierung gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 41 Abs. 2 SBG III). Zudem stellt die BA eine Reihe von berufsorientierenden sowie studien- und berufskundlichen medialen Angeboten wie z.B. MACH’S RICHTIG, WAS WERDEN, UNI, abi, BERUF AKTUELL, Studien- und Berufswahl, BERUFENET frei zur Verfügung.
Vonseiten der BA ist für jede Jahrgangsstufe eine zweistündige Schulbesprechung in der Schule und eine einstündige Schulbesprechung im BIZ verbindlich anzubieten. Der Zeitpunkt wird von dem/der Berufsberater/-in direkt mit der Schule vereinbart.[7] Bei den Schulbesprechungen können die Schüler/-innen den ersten Kontakt zum/-r Berufsberater/-in herstellen und einen Überblick über die berufsorientierenden Angebote und finanzielle Hilfen der BA bekommen. Darauf aufbauend folgen der Besuch des Berufsinformationszentrums und die selbständige Informationssuche durch die Schüler/-innen. Anschließend kann eine Einzelberatung vereinbart werden. Diese muss ca. 3-4 Wochen im Voraus angemeldet werden, für diese Beratungen werden die Schüler/-innen vom Unterricht befreit.[8]
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Für die Schulabgänger/-innen ohne einen Ausbildungsplatz gibt es die Möglichkeit, an den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, kurz BvB, der BA teilzunehmen, die von außerschulischen Bildungsträgern durchgeführt werden. Diese sind u.a.[9]:
- „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ),
- „Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche“ (AQJ),
- gesonderte Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie
- blindentechnische und vergleichbare spezielle Grundausbildungen.
Kritik
Wie oben schon erwähnt, darf die Berufsberatung der BA seit dem Inkrafttreten des SGB II die Jugendlichen aus ALG II-Haushalten nicht mehr in Ausbildung vermitteln.[10] Und genau das ist ein gravierender Fehler, denn die Jugendlichen ohne Schulabschluss sind unter ihnen viel häufiger vertreten als unter SGB III und müssten „per Zielgruppendefinition (…) in erheblichen Ausmaß in Instrumente der originären Berufsvorbereitung einmünden“[11]. Während 62 Prozent der Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB III an den Bildungsmaßnahmen und Einstiegsqualifizierungen der BA teilnehmen, sind es unter den Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II nur 12 Prozent.[12]
Nach dem organisatorischen Umbau der BA wird auch kritisiert, dass die Berufsberatung vernachlässigt worden ist. Die Terminvergabe erfolgt zentral und nicht mehr individuell, wodurch die Vertrauensbeziehung zwischen dem/-r Jugendlichen und dem/-r schon bekannten Berater/-in leidet. Zudem wurden die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Berufsberatung bei der Entwicklung des neuen internen IT-Vermittlungssystems VerBIS nicht berücksichtigt. In einer Evaluation des Programms im Jahr 2006 wurde dieses von den Berufsberatern/-innen deutlich kritisch bewertet. Es sei „für einen anderen Einsatzbereich – die Vermittlung – optimiert worden“ und erschwere die Arbeit der Berufsberatung mit der Folge, dass deren Qualität und die Produktivität der Berufsberater/-innen leiden.[13]
Nach Einsicht von Karen Schober haben sich auch „die Beratungsphilosophie und das Beratungsverständnis in der BA“ verändert, „die sich im Sinne einer Fokussierung auf die Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung verstärkt auf eine rasche Beendigung der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezugs ausrichten und gerade eben nicht auf ein Strategie des Lebenslangen Lernens“[14]. Ähnlich äußert sich Birgit Lohmann, Berufsberaterin bei der BA und Vorsitzende beim Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung: „In der reformierten BA würden Berufsorientierung und -beratung ‚sehr klein geschrieben’, sagt Lohmann. An erster Stelle stünde nur noch ‚schnelle Vermittlung in den Arbeitsmarkt’, an zweiter Stelle Förderung.“[15]
Helga Ostendorf, Privatdozentin an der Freien Universität Berlin, übt heftige Kritik am Inhalt der Berufsberatung der BA. Die Berater/-innen würden Mädchen zu selten in jungentypische Berufe mit Aufstiegschancen vermitteln. Zudem sei das Wissen der Berufsberater/-innen hinsichtlich der Berufswahlmotive der Jugendlichen „defizitär“[16].
Weblinks
- Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de
- Ausbildungs-Stellen-Informations-Service: http://www.asis.de
Mediale Angebote der BA:
- Abi - http://www.abimagazin.de/index.htm
- BERUFENET - http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
- MACH’S RICHTIG, WAS WERDEN: http://www.planet-beruf.de/index.php?
- Studien- und Berufswahl: http://www.studienwahl.de/
- UNI: http://www.unimagazin.de/
Quellenverzeichnis
- ↑ SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
- ↑ Aufbau und Organisation der BA: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27200/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Aufbau-und-Organisation/Aufbau-und-Organisation-Nav.html
- ↑ SBG III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__363.html
- ↑ SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__1.html
- ↑ Aufgaben der BA: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27210/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Aufgaben/Aufgaben-Nav.html
- ↑ Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15.10.2004 http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2004/RV_Schule_Berufsberatung.pdf (Stand 20.02.09).
- ↑ Bundesanstalt für Arbeit: Dienstblatt-Runderlass 37/99 vom 15.09.1999. Durchführung der Berufsorientierung in der Abteilung Berufsberatung (Ausbildungsmarktpartner). Fachliche Anweisungen. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Berufs_Studienorientierung/Anlage_3.pdf (Stand 20.02.09).
- ↑ Müller, K-W.: Einführung in die Berufskunde. Technische Universität Münster 2007, S. 25.
- ↑ Rothe G.: Berufliche Bildung in Deutschland: Das EU-Reformprogramm „Lissabon 2000“ als Herausforderung für den Ausbau neuer Wege beruflicher Qualifizierung im lebenslangen Lernen. Universitätsverlag Karlsruhe 2008. S. 196.
- ↑ http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB11-Angebot-Berufsberatung.pdf S. 6 (Stand 22.02.09).
- ↑ Bojanowski A., Mutschall M., Meshoul A. (Hrsg.): Überflüssig? Abgehängt?: Produktionsschule: Eine Antwort für benachteiligte Jugendliche in den neuen Ländern. Waxmann Verlag 2008. S. 54 f.. http://books.google.de/books?id=lO0viWGSdI4C&printsec=frontcover&source=gbs_summary_r&cad=0 (Stand 22.02.09).
- ↑ Ebenda. S. 54 f.. Eigene Berechnung der Autoren auf der Basis vorläufiger Daten.
- ↑ Ochs, P.: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso): Organisa-torischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 2.Saarbrücken. 2006. S. 144 f.. http://www.iso-institut.de/download/2007_01_16_iso-ochs-Bericht_BAEval_%20AP2.pdf (Stand 20.02.09).
- ↑ Schober, K.: Herausforderungen an die Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion und Beschlüsse. Vortrag beim GEW-Workshop „Beratung in Bildung, Beruf und Weiterbildung“ am 1. und 2. Dezember 2006 in Berlin. http://www.forum-beratung.de/cms/upload/pdf/Vortrag-Schober_GEW-Fachtagung_2006.pdf (Stand 20.02.09).
- ↑ Sperber, K.: Schlecht beraten. In: Frankfurter Rundschau: PLUS Wissen und Bildung, 08.08.2006, S. 37. http://www.dvb-fachverband.de/fileadmin/downloads/BB_in_der_FR_am_8_8_06.pdf (Stand 20.02.09).
- ↑ Mehr dazu siehe Ostendorf H.: Außer Kontrolle. BA-Beratung sorgt für Geschlechterdifferenz. In: Forum Wissenschaft 3/2007, S. 30-33. http://www.bdwi.de/archiv/archiv/761604.html (Stand 20.02.09).

