Bewerbung in Polen
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Eine Bewerbung ist ein Leistungsangebot, mit dem der Bewerber den Adressaten davon überzeugen will, dass er sich für eine bestimmte Aufgabe eignet. Am häufigsten sind an ein Unternehmen gerichtete Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, ein Praktikum oder eine andere Stelle, sowie für Selbständige als Freier Mitarbeiter. Bewerbungen sind häufig die Antwort auf eine Stellenausschreibung oder Stellenanzeige, in der die Aufgabe und die Anforderungen an den künftigen Stelleninhaber beschrieben sind. Mit einer Initiativbewerbung hingegen macht der Bewerber den ersten Schritt, weil er eine offene Stelle vermutet oder weil er einer Stellenausschreibung und der damit zu erwartenden Konkurrenz zuvorkommen will. Eine Initiativbewerbung ist meistens zugleich eine Kurzbewerbung.
In Polen kann man die Arbeit „auf eigene Faust” suchen,, indem man den Lebenslauf samt Bewerbung bei ausgewählten Arbeitgebern einreicht, oder durch die Vermittlung von:
* <>Öffentlichen Beschäftigungsdiensten (hauptsächlich Kreisarbeitsämter) Um alle Arbeitsangebote, die für ein Kreisarbeitsamt verfügbar sind, in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene in dem Kreisarbeitsamt als Arbeitsuchender oder Arbeitsloser angemeldet sein. Die Anmeldung erlaubt den Zugriff auf so genannte „gesperrte“ Arbeitsangebote, d.h. jene wo die Angaben über den jeweiligen Arbeitgeber nur dem Arbeitsamt bekannt sind und an der schwarzen Tafel oder in dem IT-System des Arbeitsamstes nicht verfügbar gemacht werden. Zur Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Der Personalausweis oder ein anders Identitätsdokument,
- Ein Diplom, ein Schulabschlusszeugnis bzw. ein Schulzeugnis oder ein Kurs bzw. Schulungsabschlussbescheinigung, Arbeitszeugnisse
- Andere Dokumenten, die erforderlich sind, um die Qualifikationen feststellen zu können.
Falls der EU-Bürger sich nicht entscheidet, sich im Arbeitsamt registrieren zu lassen, kann er in Arbeitsangeboten recherchieren, die im Arbeitsamt allgemein zugänglich sind oder auf den Internetseiten der öffentlichen Beschäftigungsdienste unter www.psz.praca.gov.pl, www.eplus.praca.gov.pl zu finden sind.
* <>Nichtöffentlichen Beschäftigungsdiensten
Jede nichtöffentliche Beschäftigunsagentur soll in das Register von Unternehmen, die Beschäftigungdagenturen betreiben, eingetragen sein, was durch ein vom Woiwodschaftsmarschall erteiltes Zertifikaten bescheinigt ist. Die Liste der Beschäftigunsagenturen ist auf der Internetseite des Arbeitsamt-Infodienstes www.psy.praca.gov.pl unter dem Link: „rejestr agenencji zatrudnienia“ zu finden. Die Liste kann auch im Kreis- und Woiwodschaftsarbeitsamt oder Zentrum für Information und Planung der beruflichen Laufbahn sehen werden. Die Beschäftigunsagentur darf von Personen, für die sie Beschäftigung sucht oder denen sie bei der Wahl des entsprechenden Berufes und Arbeitsplatzes hilft, keine gebühren verlangen (mit Ausnahme der Rückerstattung von tatsächlich getätigten Ausgaben, die mit der Entsendung zur Arbeit im Ausland im Zusammenhang stehen).
* <>Zeitungen mit Stellenanzeigen
Die meisten Tageszeitungen, sowohl die gesamtpolnischen als auch die lokalen, haben besondere Spalten mit Arbeitsangeboten. Die meisten Stellenzeigen sind in dem Montgsausgaben der Gazeta Wyborcza", in ihrer Beilage „Praca" (Arbeit), und in der Mittwochsbeilage „Moja Kariera "(Meine Karriere) zu der Zeitung „Rzeczpospolita" zu finden.
* <>Internetportalen mit Arbeitsangeboten Man kann darin nach Arbeitsangeboten recherchieren oder den eigenen Lebenslauf platzieren (exemplarische Internetseiten: http://www.praca.interia.pl, http://www.praca.gazeta.pl, http://www.pracuj.pl, http://www.praca.wp.pl, http://www.praca.onet.pl)
* <>Online-Bewerbung Neben der klassischen Bewerbungsmappe hat sich die Online-Bewerbung etabliert. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und – falls gefordert – weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
* <>Wie sollen Sie Ihren Lebenslauf (CV) und Ihre Bewerbung verfassen Der Lebenslauf (CV) soll folgende Angeben enthalten:
- Personenbezogene Daten (Vorname, Zuname, Wohnadresse, Kontakttelefonnummer, E-Mail) Bildung
- Bildung,
- Berufserfahrung,
- zusätzliche Qualifikationen
- dem Lebenslauf soll folgende, eigenhändig unterzeichnete Klausel angefügt werden:
„Oświadczam, że wyrażam zgodę na przechowywanie i przetwarzanie moich danych osobowych, niezbędnych dla potrzeb procesu rekrutacji (zgodnie z ustawą z dnia 29 sierpnia 1997 roku o ochronie danych osobowych).”Ich erkläre hiermit, dass ich damit einverstanden bin, dass meine personenbezogen Daten, die für das Rekrutierungsverfahren erforderlich sind, gespeichert und verarbeitet werden (gemäß dem Datenschutzgesetz vom 29. August 1997).)
Der Lebenslauf soll nach Möglichkeit kurz und bündig sein und ein (max. 2) weißes Blatt Papier im A4-Format ausfüllen. Die Bewerbung ist ein kurzer Brief, der die Wahl des jeweiligen Arbeitsangebotes begründen soll. Die Bewerbung kann einen persönlicheren Charakter haben als der Lebenslauf. Sie soll über ein weißes Blatt Papier im A4-Format nicht hinausgehen. Sie soll eigenhändig unterzeichnet werden. Nachdem der Arbeitgeber Lebensläufe und Bewerbungen der Anwärter gelesen hat, lädt er ausgewählte Personen zum Vorstellungsgespräch ein. Einige Muster von Lebensläufen und Bewerbungen finden Sie im Infodienst der öffentlichen Beschäftigungsdienste unter
http://www.psz.praca.gov.pl unter dem Link „Jak przygotować się do rozmowy?" (Wie sollen Sie sich auf das Gespräch vorbereiten?).
Agnieszka Chatlińska

