Betriebspraktikum (2)

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Im Folgenden sollen kurz die wichtigsten Anforderungen an Betriebspraktika aus dem Merkblatt zum Betriebspraktikum [1] der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Stand 2007) zusammengefasst werden. Zu Beginn wird das Modul Betriebspraktikum vorgestellt und ein allgemeiner Überblick zum Betriebspraktikum gegeben, danach folgen Umfang des Betriebspraktikum, Zuständigkeiten/ Aufgaben während des Betriebspraktikums, Auswahl der Praktikumsbetriebe und schließlich die Durchführung der Betriebspraktika.

Das Modul Betriebspraktikum

Wie die Modulbezeichnung bereits vermuten lässt, ist der Inhalt das Praktikum in einem Betrieb. Mögliche Themen und Kontexte können folgende sein:

  • Einblicke in verschiedenste Wirtschaftsbereiche bekommen
  • Betriebe als komplexe Organisationen kennen lernen
  • unterschiedliche Arbeitsplätze und deren Anforderungen erkunden
  • die Möglichkeit zur beruflichen Qualifikation im Praktikum erfahren
  • verschiedene Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz kennen lernen
  • Einblicke in Arbeitsschutz und Sicherheit bekommen

(vgl. Berliner Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I – Arbeitslehre 2006, S. 24)

Im Zusammenhang mit dem Modul könnte die Klasse eine Betriebsbesichtigung [2] durchführen, um so erste Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, bevor die Schüler allein das Betriebspraktikum beginnen. Diese Erfahrungen und Eindrücke sollten in darauffolgende Unterrichtsstunden besprochen und diskutiert werden. Dadurch könnten erste Fragen gemeinsam erörtert werden. Zugleich sollten die Unterrichtsstunden für erste Orientierungshilfen und Ideenfindungen genutzt werden, da die Auswahl eines geeigneten Betrieb für das Praktikum für viele Schüler und Schülerinnen eine schwierige Situation darstellt. Hierzu könnten die Schüler und Schülerinnen Anforderungen und Vorraussetzungen verschiedenster Berufsfelder erarbeiten. Die Erfahrungen sollten daraufhin im Klassenverband vorgestellt werden.

Allgemeiner Überblick

Das Betriebspraktikum ist seit 1964 verbindliches Element der Arbeitslehre. Es ist das Instrument zur Erfahrungssammlung über die Berufs- und Arbeitswelt. „Betriebspraktika sind als schulische Veranstaltung unmittelbarer Bestandteil von Unterricht und Erziehung. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern einen praxisnahen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt. Die am Praktikum Teilnehmenden sollen die im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Einsichten durch Erfahrungen im Rahmen von Tätigkeiten in einem Betrieb oder einer Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts (Praktikumsbetrieb) vertiefen und gegebenenfalls erweitern. Die im Praktikumsbetrieb gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen sind im Unterricht fachlich und unter Einbeziehung erzieherischer Gesichtspunkte nachzubereiten.“ (Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, [3] Stand 2007)

Umfang des Betriebspraktikums

„Betriebspraktika nach dem Rahmenlehrplan für das Fach Arbeitslehre haben einen Umfang von mindestens 15 Unterrichtstagen. In besonders begründeten Einzelfällen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Betriebspraktika ganz oder teilweise in den Ferien zulassen, sofern schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen und die Durchführung des Praktikums nach diesen Vorschriften gewährleistet ist. Die Aufenthaltszeit im Praktikumsbetrieb beträgt ausschließlich der Pausen höchstens sechs Stunden.“ (Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, [4], Stand 2007)

Zuständigkeiten und Aufgaben während des Betriebspraktikum

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt die für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Praktika verantwortlichen Lehrkräfte gemäß den von der Schulkonferenz festgelegten organisatorischen Grundsätzen. Die verantwortlichen Lehrkräfte halten während des Praktikums Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie zu den betrieblichen Praktikumsanleiterinnen und -anleitern. Sie vergewissern sich, dass die Praktikumsaufgaben in der geforderten Weise erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist mindestens einmal innerhalb von je fünf Praktikumstagen der Praktikumsort aufzusuchen und dort Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Praktikumsanleiterinnen und -anleitern zu halten. Soweit erforderlich, sind in diesen Gesprächen Maßnahmen zur Verbesserung der Praktikumsleistungen festzulegen. Die Besuche am Praktikumsort sind Dienstgänge. Anfallende Fahrtkosten werden entsprechend erstattet. Die Annahme finanzieller Vergütungen oder anderer geldwerter Zuwendungen der Praktikumsbetriebe ist den Lehrkräften und der Schule nicht gestattet.“ (Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, [5], Stand 2007)

Auswahl der Praktikumsbetriebe

„Die Eignung als Praktikumsbetrieb setzt voraus, dass der Betrieb oder die Einrichtung

a) willens und in der Lage ist, das Praktikum nach diesen Vorschriften durchzuführen,

b) eine zuverlässige Fachkraft für die Anleitung am Praktikumsort bereitstellt und

c) den Schülerinnen und Schülern nur Aufgaben überträgt, die ihrem Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand angemessen sind, wobei der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften für Jugendliche eine besondere Bedeutung beizumessen ist.

Die Entscheidung über die Eignung als Praktikumsbetrieb trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass der Betrieb oder die Einrichtung in der Lage ist, den Schülerinnen und Schülern einen möglichst umfassenden Einblick in Betriebsstrukturen und -abläufe zu ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sind deren individuelle Fähigkeiten und Bedürfnisse bei der Auswahl der Praktikumsplätze zu berücksichtigen.“ (Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, [6], Stand 2007)

Durchführung der Betriebspraktika

„(1) Die Koordinatorin oder der Koordinator (Nummer 2 Abs. 3) informiert vor Beginn eines Betriebspraktikums die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte über Ziele, Inhalte und Form des Praktikums sowie über notwendige Gesundheitsuntersuchungen, die Verschwiegenheitspflicht und über den Versicherungsschutz.

(2) In Vorbereitung der Praktikumseinsätze vereinbart in der Regel die mit der schulischen Praktikumsbetreuung beauftragte Lehrkraft mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb alle erforderlichen Einzelheiten über den Einsatz der Schülerinnen und Schüler am Praktikumsort und unterrichtet den Betrieb über Inhalt und Art der schulischen Erkundungsaufträge. Von betrieblicher Seite ist Vorsorge zu treffen, dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften und die besonderen Schutzbestimmungen für Jugendliche, sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.

(3) In Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler

a) in grober Weise oder mehrfach gegen Anweisungen der Praktikumsanleiterin oder des Praktikumsanleiters verstößt oder

b) die betriebliche Ordnung in anderer Weise ernsthaft gefährdet oder

c) aus anderem Grund Anlass zu schweren Klagen gibt, hat der Betrieb unverzüglich die mit der schulischen Praktikumsbetreuung beauftragte Lehrkraft zu unterrichten. Ist diese nicht erreichbar, muss die Schule benachrichtigt und die Schülerin oder der Schüler in die Schule zurückgeschickt werden.

(5) Über den Ablauf des Betriebspraktikums führen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtsheft. Der Praktikumsbetrieb soll Einblick nehmen und in fachlicher Hinsicht Hilfen geben.

(6) Ergeben sich Hinweise, nach denen eine Schülerin oder ein Schüler aus nicht nur vorübergehenden Gründen den Belastungen eines Betriebspraktikums gesundheitlich nicht gewachsen ist, ist sie oder er dem schulärztlichen Dienst vorzustellen.

(7) Die Schülerinnen und Schüler haben auch nach Abschluss eines Praktikums über Angelegenheiten des Praktikumsbetriebes Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach nicht der Verschwiegenheit bedürfen.“ (Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, [7], Stand 2007)

Rahmenplanbezug

Das vorgestellte Modul „Betriebspraktikum“ ist an Real-, Haupt- und Gesamtschulen in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 zu absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem Modul Kompetenzen, in dem sie Betriebserkundungen [8] und Betriebspraktika nutzen als Chancen, vielfältige Erfahrungen mit der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu machen. Sie sollen Schwellenängste abbauen und die Anforderungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen mit ihren eigenen Vorstellungen von Arbeits- und Erwerbsleben in Beziehung setzen. Zudem erwerben sie sogenannte Methodenkompetenz (Befragung, gezielte Wahrnehmung, Stichwortprotokoll, Berichtheft verfassen, Präsentationen). (vgl. Berliner Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I – Arbeitslehre 2006, S. 24)

Literaturangaben

Hübner, M.: Erkundung und Praktikum. In: a+l Wirtschaft, Nr. 19 (1995), S. 14-20. Kaiser, F.-J./, H. Kaminski a. a. O.

Auszug aus den AV Betriebspraktika der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Stand 2007

Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport Berlin. Berliner Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I, 1. Auflage. 2006

Verwendete und weiterführende Internetlinks

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/praktika/3_av_bpr_anl2.pdf Merkblatt zum Betriebspraktikum (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

http://www.bjsinfo.verwalt-berlin.de/DokLoader.aspx?DokID=1344 Rundschreiben I Nr. 58/2005 zur Organisation des Betriebspraktikum von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

http://www.berlin.de/sen/bildung/besondere_angebote/praktika/ Grundsätzliches zum Betriebspraktikum an Schulen, herausgegeben vom Land Berlin

http://www.schule-inside.de/html/alrightschoolpage001.html Hinweise und Hilfestellungen zur Fertigung des Praktikumsbericht (Inhaltsverzeichnis, Grundregeln, Jugendarbeitsschutzgesetz, Fragebogen, Sicherheitsaspekte, Tagesberichte, Berufbild, persönliche Erfahrungen etc.)

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