Berufseinstiegsbegleitung
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Berufseinstiegsbegleitung
Die Zahl derjenigen Schüler, die in den letzten Jahren nach Beendigung der Schulzeit keinen Ausbildungsplatz bekommen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Besonders die Hauptschul-, neuerdings aber auch vermehrt die Realschulabgänger sind betroffen.
Ein Grund für diese Entwicklung ist unter anderem, dass immer mehr Schüler die Schule ohne genügende Kenntnisse für eine weiterführende Ausbildung verlassen bzw. keinen Schulabschluss als Voraussetzung dafür erlangen. Gerade daher muss diese Zielgruppe zukünftig mehr unterstützt werden. Um dies zu realisieren, hat man, vorerst modellartig, mit der Einführung der Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung im Februar dieses Jahres begonnen.
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Defintion des Begriffs Berufseinstiegsbegleitung
Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Bildungsangebot der [Bundesagentur für Arbeit] zur „Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger Jugendlicher“ um die Chancen von Schüler und Schülerinnen auf einen erfolgreichen Übergang in eine [duale Ausbildung] deutlich zu verbessern. Berufseinstiegsbegleitung ist als neue Maßnahme zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher geplant, um die Eingliederung der Jugendlichen in eine [berufliche Ausbildung] zu erreichen.
Qualifikation der Berufseinstiegsbegleiter
Damit jugendlichen Chancen geboten werden und um Erfolge zu erzielen benötigt man fachlich qualifiziertes Personal. Berufseinstiegsbegleiter sind fest angestellte Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung für die Begleitung förderungsbedürftiger Jugendlicher besonders geeignet sind. Für den Berufseinstiegsbegleiter ist ein Berufs- oder Studienabschluss und Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen erforderlich. Neben Sozialpädagogen mit Berufserfahrung mit der Zielgruppe kommen auch Fachkräfte mit Ausbildereignung mit mehrjähriger Berufserfahrung im Jugendlichenbereich ind Führungserfahrung beziehungsweise Ausbildungserfahrung in Betracht. Auch andere Fach- und Führungskräfte, die aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zu regionale Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der auch ehrenamtlichen Arbeit mit Jugendlichen besonders geeignet erscheinen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zugelassen.
Gesetztesentwurf der Bundesregierung
Im 5. Gesetz zur Änderung des[ Sozialgesetzbuches] III zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist in § 421 s die Berufseinstiegsbegleitung verankert. Mit dem neuen Instrument der Berufseinstiegsbegleitung, geregelt in § 421s SGB III, sollen im Rahmen einer modellhaften Erprobung zusätzlich zu den bereits bestehenden ehrenamtlichen Ausbildungspatenschaftsprojekten sog. Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000 von der Bundesagentur für Arbeit ausgewählten Schulen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung individuell unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Trägerleistung, die bis zum 31.12.2011 befristet ist.
Aufgaben der Berufseinstiegsbegleiter
Eines der wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung ist es vor allem die Unterstützung der Jugendlichen beim Erreichen des allgemeinbildenden Abschlusses. Es ist ein Hauptproblem in Deutschland, weil die meisten Schüler und Schülerinnen häufig kein Abschluss besitzen oder einen sehr schlechten Abschluss erreichen. Eine individuelle Ursachenbestimmung der schulischen Schwierigkeiten ist erforderlich, damit genau analysiert werden, wo die Stärken und Schwächen der einzelnen Schüler liegen.
Zielsetzung und Aufgabenfelder
Diese Maßnahme der „Berufseinstiegsbegleitung“ bildet somit eine Brücke zwischen Schule und Arbeitswelt und konzentriert sich in der Zielsetzung im Wesentlichen auf die Punkte:
1. Erreichen des [Schulabschlusses];
2. [Berufsorientierung] und [Berufswahl];
3. Suche nach einem [Ausbildungsplatz];
4. Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
Weblinks
--Charismaisis84 04:26, 17. Aug. 2009 (CEST)

