Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

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Definition

Die Finanzierung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, kurz (BaE), erfolgt überwiegend durch staatliche Programme bzw. durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie soll Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf eine gleichwertige Ausbildung ermöglichen. Zudem werden fehlende betriebliche Ausbildungsplätze durch die BaE kompensiert.[1]


Durchgeführt werden die Ausbildungen von den Bildungsträgern in der:


integrativen BaE

Hierbei übernimmt der Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Auszubildenen.


kooperativen BaE

In dieser finden die fachpraktischen Unterweisungen in den betrieblichen Phasen in einem Kooperationsbetrieb statt.

Träger

Berufsbildungswerke (BBW)

z. B. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin [1]


Freie Träger BaE (exemplarisch)

JAZ Berlin [2]

OTA Ausbildungszentrum [3]

SOS-Berufsausbildungszentrum Berlin [4]

Gesetzliche Grundlage

Verankert ist die Arbeitsförderung bzw. "Förderung der Berufsausbildung" in dem SGB III (Sozialgesetzbuch) in den §§ 240 bis 246. Dort befinden sich die Vorgaben für die förderfähigen Maßnahmen, die sozialpädagoischen Unterstützungen und Begleitungen, ferner sind die Kriterien fixiert, die einen Auszubildenden als förderbedürftig ausweisen, und auch der Umfang an Leisungen wird darin geregelt. Der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) wird darin die Entscheidung für den Bedarf übertragen. [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]


Im SGB VIII § 13 wird speziell auf die Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. Dadurch ist ein gesetzlicher Rahmen für die Unterstützungsangebote gegeben. Vorraussetzung für die Maßnahmen ist immer der Konsens zwischen Maßnahmen der BfA, den betrieblichen und außerbetrieblich bildenden Trägern und denen der Schulverwaltungen. [9]

Zuweisung der Maßnahme

Auszubildene

Die Jugendlichen werden durch die Argentur für Arbeit an eine BaE vermittelt, wobei zuvor der Bedarf (SGB III) geklärt wird. Danach stellen sich die Bewerber dem Träger vor und durchlaufen diverse Auswahlverfahren, wie z. B. ein Vorstellungsgespräch oder einen Eignungstest. Erst nach der positiven Entscheidung seiten der Träger findet die Einstellung statt. [10]

Ausbilder

Die Ausbildungsstätten erhalten, nach einer Bewerbung um die Ausschreibung einer Maßnahme durch die Argetur für Arbeit, den Zuschlag und die Mittel die BaE durchzuführen. In der Leistungsbeschreibung (Bewerbung um die Ausschreibung) sind alle Rahmenbedingungen und Qualitäten aufgeführt die künftig diese BaE charakterisieren. [11]

Fördermaßnahmen beim Träger

In den Einrichtungen wird der besondere Förderungsbedarf der Jugendlichen, in Form von geschultem Personal und Ausstattungen umgesetzt. So gibt es nicht nur Ausbilder/innen für die fachbereichsbezogenen Fragen, sondern auch Sozialpädagogen/innen und Förderlehrer/innen die bei Problemen im häuslichen oder allgemeinbildenen Bereich unterstützen. [12]


Desweiteren geben Computerräume,Mediatheken oder Trainingsmaßnahmen (Fit for Life- Training sozialer Kompetenz für Jugendliche (Trainingsunterlagen)die Möglichkeit Wissens- und oder Kompetenzlücken zu schließen.

[5]

Quellenverzeichnis

  1. Bericht: Ursula; Ulrich, Joachim Gerd, Entwicklung der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung 2006, www.bibb.de Stand 25.07.2009
  2. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324000 (Stand 23.07.2009)
  3. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324100 (Stand 23.07.2009)
  4. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324200 (Stand 23.07.2009)
  5. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324300 (Stand 23.07.2009)
  6. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324400 (Stand 23.07.2009)
  7. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324500 (Stand 23.07.2009)
  8. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0324600 (Stand 23.07.2009)
  9. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/08/index.php?norm_ID=0801300 (Stand 23.07.2009)
  10. Herr Mücke, Gastdozent – VL: Grundlagen der Berufsorientierung, WS 08/09 mdl. Mitt.]
  11. Frau Dowidat, Sachbearbeiterin - Ausbildungszentrum OTA, Interview,10.07.2009 mdl. Mitt.
  12. Quellen: (Harms und Zantow, SOS-Berufsbildungszentrum,2009,mdl. Mitt.)

Lehrende Statements der Lehrenden, Experten und Expertinnen zur Qualität:


  • Benutzer:Root i. A. Kristina Köhnlein, 11.8.2009: Artikel ist OK. Verbesserungsmöglichkeit bestehen bei der Gliederung der Überschriften, dem ergänzen von internen Links und dem Ergänzen eines Einleitungssatzes
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