Beruflichen Ersteingliederung
Aus ArbeitslehreWiki
"Die Berufliche Ersteingliederung ist ein wesentlicher Teil der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist die möglichst vollständige und dauerhafte Eingliederung junger behinderter oder von einer Behinderung bedrohten Menschen am allgemeinen Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt. Dabei sind individuell Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der jungen Menschen sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (§ 31 Abs. 1 SGB III)."[1]

