Ausbildungsbonus
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Der Ausbildungsbonus ist gemäß § 421r SGB III ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für sogenannte AltbewerberInnen mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. Juli 2008 und 31. Dezember 2010 schaffen.[1]
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Entstehung des Ausbildungsbonus
Die Idee des Ausbildungsbonus wurde zunächst in der Regierungserklärung von Franz Müntefering am 11. Oktober 2007 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin konkretisiert. In dieser formulierte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, dass man an der Umsetzung eines Ausbildungsbonus "[...] für überdurchschnittlich ausbildende Betriebe" und bestimmter "Ausbildungskostenzuschüsse für die Ausbildung bestimmter Gruppen von benachteiligten Altbewerbern [...]" arbeite.[2]
Am 20. Januar 2008 erließ das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die wesentlichen Elemente des in der Regierungserklärung beschriebenen Konzepts "Jugend - Ausbildung und Arbeit" beinhaltete. Ein Ziel dieses Konzepts ist es, 100 000 zusätzliche Ausbildungsplätze für BewerberInnen mit geringen Ausbildungschancen bis zum Jahr 2010 zu schaffen.
Der Erreichung dieses Ziels dient der Ausbildungsbonus; er soll für Unternehmen einen finanziellen Anreiz darstellen, auch leistungsschwächeren Jugendlichen eine Ausbildungschance zu geben und ihnen so den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“ ist der Ausbildungsbonus im § 421r SGB III verankert.
Inhalt des § 421r SGB III
ArbeitgeberInnen, die zusätzliche Ausbildungsplätze für förderbedürftige Auszubildende schaffen, haben gemäß § 421r SGB III Anspruch auf einen Ausbildungsbonus.Besonders förderbedürftig sind solche Auszubildende,
- deren Suche nach einem Ausbildungsplatz bereits im Vorjahr oder noch früher erfolglos war und
- die einen Haupt-, Sonder- oder keinen Schulabschluss vorzuweisen haben.
Auszubildende, die gemäß § 242 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind,[3] gelten ebenfalls als besonders förderbedürftig.
Darüber hinaus entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, ob Jugendliche, die
- seit mehr als zwei Jahren auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind oder
- seit mehr als einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen und einen mittleren Schulabschluss erreicht haben,
mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass nur zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze den Anspruch eines Unternehmens auf den Ausbildungsbonus garantieren. Dabei gilt der Durchschnitt der vergebenen Ausbildungsplätze der letzten drei Jahre als Kriterium. Zudem muss der Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 liegen. Der Ausbildungsbonus beträgt je nach Ausbildungsvergütung des Auszubildenden 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Für die Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Menschen wird der Ausbildungsbonus um 30 Prozent erhöht. Getragen werden die Kosten für den Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung von der Bundesagentur für Arbeit.
Wirkung des Ausbildungsbonus
Kritik
Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes herrschte Uneinigkeit über den Erfolg dieses Förderprogramms. Im Dezember bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) den Ausbildungsbonus als "kontraproduktiv und schädlich".[4] Zwar verteidigte im Februar 2008 der Bundesminister für Arbeit und Soziales den Gesetzentwurf, doch die Umsetzung des Ausbildungsbonus stößt weiterhin auf heftige Kritik von Wirtschaft und Gewerkschaften. Auch politische Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. stellen den Erfolg des Ausbildungsbonus in Frage.[5] [6]
Hauptkritikpunkt stellt die Verteilung des Geldes dar; diese erfolgt in den Augen der Kritiker nach einer Art Gießkannenprinzip. Man hält die Zahl der begünstigten Jugendlichen für zu groß und befürchtet aufgrund der lockeren Kriterien eine Reihe von Mitnahmeeffekten. Bei geplanten Kosten von 450 Millionen Euro für 100 000 zusätzliche Ausbildungsplätze bleibt abzuwarten, ob sich der angestrebte Erfolg einstellt. Denn an dieser Stelle ist anzumerken, dass immer häufiger Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, da es keine geeigneten, also qualifizierten BewerberInnen gibt und gerade die sogenannten AltbewerberInnen diese Lücken oft nicht füllen können.[7]
Ebenfalls bezweifeln einige Experten, so zum Beispiel die Berufsbildungsexpertin des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Daike Witt,[8] dass die geplanten 450 Millionen Euro überhaupt ausreichen werden.[9] Vielmehr befürchten sie, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen werden und daher nicht über die Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuermitteln finanziert werden müssten.
Weitere Meinungen
- Dr. Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA):
"Ein Ausbildungsbonus [...] ist kontraproduktiv und schädlich. [...] Er wäre zudem ein Schlag ins Gesicht all der Unternehmen, die sich in den letzten Jahren im Ausbildungspakt trotz wirtschaftlicher Probleme und ohne Bonus mit zusätzlicher Ausbildung engagiert haben, oft über den eigenen Bedarf hinaus. [...] Rund die Hälfte der Ausbildungsplätze würde künftig zu potentiellen Subventionsfällen. [...] Denn jeder zweite Ausbildungsvertrag wird mit einem Jugendlichen abgeschlossen, dessen Schulabschluss schon ein Jahr oder länger zurückliegt."
Presse - Information Nr. 113 / 2007 vom 19.12.2007[10]
- Olaf Scholz (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales:
"Jedes Jahr im Herbst erfahren wir [...], dass es ganze Hauptschulklassen gibt, in denen niemand einen Ausbildungsplatz gefunden hat. [...] Deshalb richtet sich der Ausbildungsbonus zielgenau an diese Jugendlichen und an Realschüler mit einem schlechten Abschluss, die es auf dem Ausbildungsmarkt ebenfalls schwer haben."
Rede im Deutschen Bundestag vom 20. Februar 2008[11]
- DGB-Jugend:
"Es ist begrüßenswert, dass den AltbewerberInnen endlich geholfen werden soll. Gefördert werden dürfen aber nur die wirklichen Problemfälle, um zu verhindern, dass reguläre Ausbildungsplätze in konjunkturell guten Zeiten mit öffentlichen Mitteln subventioniert – und die Arbeitgeber aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entlassen werden."
Meldung vom 11. Juni 2008[12]
- Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK):
"Ich befürchte bei dieser Maßnahme vor allem Mitnahmeeffekte – zusätzliche Ausbildungsplätze wird es dagegen kaum geben. [...] Mehr als 300.000 Jugendliche – und damit fast die Hälfte aller Bewerber – sind künftig potenziell förderfähig. Darunter sind viele Schulabgänger, die auch ohne Bonus einen Ausbildungsplatz finden würden."
Pressemitteilung vom 4. Juli 2008[13]
Zwischenbilanz
Eine erste Zwischenbilanz zeichnet sich nach der Auswertung einer repräsentativen Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Herbst 2008 zum Thema Ausbildungsbonus ab. Diese lässt ein von Zurückhaltung geprägtes Bild erkennen. Denn von den mehr als 1000 befragten Betrieben hatten nur etwa 2% den Ausbildungsbonus beantragt.Die BIBB-Fachzeitschrift "BWP - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis", Heft 1/2009, kommt daher zu folgendem Ergebnis:
"Die angestrebte Zielmarke von 100.000 versorgten Altbewerberinnen und -bewerbern bis zum Jahr 2010 wird wahrscheinlich nur schwer erreichbar sein."[14]
Somit bleibt zu überlegen, wie eine stärkere Nutzung des Ausbildungsbonus erreicht werden kann. Da nicht nur die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit, sondern auch die Schulen - aufgrund der Schulgesetze und Rahmenpläne der einzelnen Bundesländer - für die institutionelle Berufsorientierung der SchülerInnen verantwortlich sind, sollte der Ausbildungsbonus als Förderprogramm für leistungsschwächere Jugendliche gerade auch im Schulunterricht, beispielsweise eingegliedert in den Arbeitslehreunterricht, Erwähnung finden. Zwar ist das Gesetz derzeit bis zum Jahr 2010 befristet, wodurch die Anzahl der potenziell förderbedürftigen SchülerInnen eingeschränkt ist. Doch es ist nicht auszuschließen, dass das Förderprogramm darüber hinaus verlängert wird.
Quellen
- ↑ vgl. http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__421r.html, 1. März 2009
- ↑ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2007/10/Anlagen/105-1-bmas,property=publicationFile.pdf, Seite 6, 1. März 2009
- ↑ vgl. http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__242.html, 1. März 2009
- ↑ http://www.dihk.de/print.php?url=/root/inhalt/informationen/news/meldungen/meldung010785.html, 6. März 2009
- ↑ http://www.gruene-bundestag.de/cms/bildung/dok/234/234986.ausbildungsbonus_ist_unsinn.html, 6. März 2009
- ↑ vgl. http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1282708153, 6. März 2009
- ↑ vgl. http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~ECA89C266BA36426DA08975BA9076A61F~ATpl~Ecommon~Scontent.html, 6. März 2009
- ↑ vgl. http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/20543398_kw22_soziales/index.html, 6. März 2009
- ↑ vgl. http://www.wdr-lehrstellenaktion.de/radio/lehrstellen/programm/2008/ausbildungsbonus_tipps.phtml, 6. März 2009
- ↑ http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/PI11307.pdf/$file/PI11307.pdf, 1. März 2009
- ↑ http://www.bmas.de/coremedia/generator/24686/2008__02__20__ausbildungsbonus__scholz__bundestag.html, 1. März 2009
- ↑ http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/meldungen/ausbildungsbonus_nicht_genug_eingegrenzt, 1. März 2009
- ↑ http://www.dihk.de/print.php?url=/root/inhalt/informationen/news/meldungen/meldung010785.html, 1. März 2009
- ↑ http://www.bibb.de/dokumente/pdf/a1_bwp_01_2009_troltsch_gericke_huber.pdf, Seite 4, 1. März 2009
Weblinks
- Auswertung der BIBB-Befragung zum Ausbildungsbonus, 1. März 2009

