Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Aus ArbeitslehreWiki
Die Ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) ist eine Bildungsmaßnahme, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird.
Inhaltsverzeichnis |
Definition der ausbildungsbegleitenden Hilfen
„Die Leistung (abH) zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen.“[1]
Die Leitziele der abH
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen verfolgen demnach laut Definition der Arbeitsagentur das Ziel der Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung.[2] Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen durch ihre Maßnahmen. Dadurch helfen sie verstärkt Auszubildende zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Letztlich verfolgen die ausbildungsbegleitenden Hilfen somit das Ziel, den Auszubildenden eine berufliche Integration zu ermöglichen sowie einen erfolgreichen Übergang in die Beschäftigung nach einem Abschluss.[3] Mithilfe der Arbeit der ausbildungsbegleitenden Hilfen erzielen sie zudem auch eine Verbesserung der Lernfähigkeit. Dies wird vor allem durch den Stützunterricht und durch die sozialpädagogische Hilfe gewährleistet. Darüber wird nicht nur die Fachtheorie und Fachpraxis verbessert, sondern die Teilnehmenden erwerben auch Lerntechniken und Problemlösungsbewältigungen, die ein Leben lang zu tragen kommen können, und somit das Bewältigen von Hindernissen erleichtern.
Die Teilnehmer
Als Teilnehmer an der ausbildungsbegleitenden Hilfe benennt die Agentur für Arbeit alle Lehrlinge, die unterschiedlichen Defizite aufweisen, wie:
- Bildungsdefizite,
- Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis,
- Sprachprobleme,
- Lernhemmungen,
- Prüfungsängste und
- Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.
Doch nicht nur junge Schüler und Schülerinnen, die ihren Schulabschluss gerade erhalten haben, bekommen die Möglichkeit an dieser Maßnahme teilzunehmen. Sondern auch alle Auszubildenden, denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule, vor allem der theoretische Teil, Schwierigkeiten bereitet. Hier handelt es sich um:
- lernbeeinträchtigte Auszubildende [4],
- sozial benachteiligte Auszubildende [5] und
- Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten.
Aufgaben und Umsetzung
Zu den Aufgaben der abH zählt vorallem das Vermeiden von Ausbildungsabbrüchen, was durch individuelle Förderung der Teilnehmer ermöglicht wird. Dadurch werden kurzfritige Erfolgserlebnisse ermöglicht, welche sich positiv auf das Selbstbewusstsein auswirken. Auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wirkt dem Abbruch einer Ausbildung entgegen. Doch die Jugendlichen sollen ihre Ausbildung nicht nur abschließen, sondern dies auch erfolgreich tun. Um dies zu erreichen bieten die abH Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung, die sowohl die fachlichen Kompetenzen fördert, als auch Prüfungsängste abbaut. Zusätzlich dazu gehört auch die Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in betriebliche Ausbildungen zu den Aufgaben der abH.
Der Stützunterricht der abH findet hauptsächlich in Kleingruppen, für ca. 5 bis 8 Stunden in der Woche, ausserhalb der Ausbildungszeit statt. Zu Beginn der Teilnahme wird für jeden Jugendlichen ein individueller Förderplan erstellt. Bei Bedarf findet auch Einzelunterricht statt. Die Kurse werden auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt um den Auszubildenden kurzfristig Erfolgserlebnisse zu ermöglichen.
Anbieter der abH
Die Agentur für Arbeit ist der Initiator dieser Maßnahme. Demnach beauftragt die AA die Bildungsträger mit der Durchführung dieses Programms.
Bildungsträger sind Vereine, Gesellschaften oder andere Unternehmen, welche solche Bildungsmaßnahmen durchführen.
Wenn mehrere dieser Bildungsträger interessiert sind, fordert die Agentur für Arbeit verschiedene Angebote ein, denn die Agentur für Arbeit wird später der genehmigten Maßnahme die entstehenden Kosten erstatten. Wichtig ist, dass aus dem Angebot eine detaillierte Auflistung der Leistungsbeschreibung hervorgeht, wie beispielsweise die Auflistung der Inhalte des Stützunterrichts und der Sozialpädagogik.
Wird dann das beste Angebot ermittelt, erhält der betreffende Bildungsträger den Zuschlag.[6]
Die Kosten
In der Gesetzlichen Grundlage der abH gibt es eine genaue Auflistung der entstehenden Kosten. Sie sind eingeteilt in Maßnahmekosten (§245 )und in Sonstige Kosten des §246. Die Gesetzliche Grundlage findet sich auf der Seite der Agentur für Arbeit wieder. So zählen beispielsweise zu den entstehenden Kosten die Personalkosten der Lehrkräfte und die Materialkosten des Bildungsträgers. Alle Kostenfragen werden von der Arbeitsagentur geregelt. Wobei der im Kontakt stehende Bildungsträger seine Höhe der Kosten der Arbeitsagentur gegenüber beziffert und somit auch von der AA getragen wird. Es entstehen für den Betrieb keine Kosten. Dem Lehrling selber werden eventuell anfallende Fahrtkosten erstattet.
Beantragung und Dauer
Die ausbildungsbegleitende Hilfe muss von den Lehrlingen persönlich beantragt werden. Der Lehrling muss seine Defizite eigenständig erkennen und wendet sich an die für seine Umgebung zuständige Agentur für Arbeit, Abteilung Berufsberatung. Um die Maßnahme vollständig zu veranlassen muss der Lehrling dem Antragsformular noch folgende Papiere beifügen:
- eine schriftliche Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes,
- ein Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule,
- ein Berufsschulzeugnis, ein Zwischenprüfungszeugnis und
- den Berufsausbildungsvertrag mit dem Betrieb.[7]
Über die Teilnahme des Lehrlings an der ausbildungsbegleitenden Hilfe entscheidet die Berufsberatung nach Bearbeitung des Antrages. Die Dauer des Antrags beträgt meist ein Jahr und der Lehrling muss dann im neuen Jahr bei noch zu benötigter Hilfe einen neuen Antrag beantragen. Die Möglichkeit die abH von Beginn einer Ausbildung bis zum Ende einer Ausbildung in Anspruch zu nehmen, ist daher auch geboten, sofern die individuellen Vorraussetzungen erfüllt sind.[8]
Fazit
Zusammengefasst erfüllen die ausbildungsbegleitenden Hilfen folgende 3 Aufgaben:
1. Vermeiden Sie Ausbildungsabbrüche, d.h. die Auszubildenden verbessern mithilfe des angebotenen Stützunterrichts und der Sozialpädagogik ihr Wissen und ihre Fertigkeiten sich in Situationen zu Recht zu finden und Probleme zu lösen.
2. Unterstützen Sie Ausbildungen erfolgreich abzuschließen. Dies geschieht ebenfalls mittels der eingeleitenden Maßnahmen, wie Stützunterricht und Sozialpädagogik. Zusätzlich werden noch Prüfungsängste abgebaut, indem die abH Prüfungssituationen simulieren und Lerntechniken vermitteln.
3. Vermitteln Sie benachteiligte Jugendliche in Ausbildungen über ihr Programm, welches man von Anfang bis zum Ende einer Ausbildung in Anspruch nehmen kann.[9]
Generell sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen somit ein doppelter Gewinn für alle Beteiligten. Der Auszubildende kann mit ihrer Unterstützung eine Ausbildung beginnen, fortführen und erfolgreich beenden und verfügt somit über eine erste abgeschlossene Qualifizierung. Der Betrieb wiederum fördert die Fachkraftgewinnung und steigert sein Ansehen durch erfolgreiche Abschlüsse. Aus diesem Grund ist es auch von Bedeutung mittels des Arbeitslehre- Unterrichts solche Fördermaßnahmen den Jugendlichen darzulegen, sodass sie wissen, dass sie auch während einer Ausbildung nicht allein gelassen werden, sondern bei Bedarf Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Einzelnachweise
- ↑ Agentur für Arbeit, Stand:2009.
- ↑ Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf –Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, S.62, Z.5-7, 2005.
URL: http://www.bmbf.de/pub/berufliche_qualifizierung_jugendlicher.pdf. - ↑ Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf –Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, S. 62, 2005.
- ↑ ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), Gesetzliche Grundlage, § 242.11
- ↑ ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), Gesetzliche Grundlage, § 242.11
- ↑ 21BMBF(Hrsg.):Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf –Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, S. 62/63, 2005.
- ↑ Infoblatt zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Stand: 23.Juli 2009.
- ↑ Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf –Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, S. 62, 2005.
- ↑ Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf –Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, S. 62, 2005.
Literatur
- Arbeitsagentur. Stand: 01.08.2009.
- Ausbildung Beruf Chancen. Stand: 2009.
- BBS Start GmbH. Stand: 2009.
- BMBF (Hrsg.): Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf – Benachteiligtenförderung. Bonn, Berlin, 2005.
- Brain-fit. Stand: 2009.
- Bundesagentur für Arbeit. Stand: 2009.
- Bundesinstitut für Berufsbildung. BIBB. Stand: 04.07.2008.
- Familienhandbuch. Stand: 2009.
- Geschäftsanweisungen ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach den §§ 240, 241 (1) + (4), 242(1) Nr. 1 + (2), 243 (1) Nr. 2 + 3, 245, 246 Nr. 1 + 2 SGB III. Stand 01.01.2009. Bundesagentur für Arbeit.
- GFMB. Zukunft braucht Bildung. abH. Ausbildungsbegleitende Hilfen. Stand: 2009.
- Infoblatt zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) Stand: 23. Juli 2009.
- Internationaler Bund. Stand 2009.
Lehrende Statements der Lehrenden, Experten und Expertinnen zur Qualität:
- Benutzer:Root i. A. Kristina Köhnlein, 11.8.2009: Artikel ist OK. Verbesserungsbedarf besteht bei der Verwendung von externen Links als Quelle, dem fehlen von internen Links und den Kategorien

