Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung

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"Sie sind jung. Sie sind motiviert. Sie sind arbeitswillig. Ihre Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, sind dennoch gering. Nicht nur die angespannte Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist Ursache dafür, sondern vielmehr die Skepsis vieler Unternehmer: Sie fürchten Leistungsdefizite und Mehraufwand." [1]


Nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene ohne jegliche Beeinträchtigung haben in der jetzigen Zeit ein Problem bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Jugendliche mit einer Behinderung haben noch weniger Möglichkeiten bei der Suche nach einer Ausbildung und bei dem Erlernen eines Berufes.

Dennoch haben auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben und somit wurden auch für sie Möglichkeiten der beruflichen Ersteingliederung, die Ausbildung in Berufe, geschaffen.

Im Folgenden sollen die Möglichkeiten einer Berufsaubildung für Jugendliche mit Behinderungen aufgezeigt und erläutert werden. Grundlage dafür, sind die gesetzlichen Verankerungen im Sozialgesetzbuch, die zu Beginn im Fokus dieses Artikels stehen werden.


Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen

Basis, für die Ermöglichung der Integration Jugendlicher mit Behinderung in das Arbitsleben, ist das Sozialgesetzbuch.

Speziell im SGB IX sind das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, der Behinderungsbegriff sowie die Leistungen zur Teilhabe vermerkt. In den Leistungen zur Teilhabe (SGB IX, §4, Absatz (1)) sind explizit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben erwähnt: "(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung [...] 3.) die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern [...]."

Es ist somit Aufgabe der Politik und Gesellschaft, Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen anzubieten, dazu zählen laut Gesetz die Leistungen zur Teilhabe am Arbiteleben und schlussfolgernd auch Leistungen zur beruflichen Ersteingliederung (Berufsausbildung), überhaupt das Ermöglichen des Erlernens eines Berufes für Jugendliche mit Behinderungen.

Es wurde dazu eine entscheidende Änderung im SGB IX, Artikel 41, §48 a "Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen" vorgenommen und folgender Text formuliert: "Regelungen nach den §§ 41 und 44 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen." (vgl. "3.3.3 Berufliche Ersteingliederung von Menschen mit Behinderungen")


  • Das gesamte Sozialgesetzbuch im Netz zum Beispiel hier

Lernorte der beruflichen Ersteingliederung für Jugendliche mit Behinderungen

Die berufliche Ersteingliederung (Berufsausbildung) erfolgt an verschiedenen Lernorten. Bei der Wahl des Lernortes ist der individuelle Förderbedarf des/der Jugendlichen mit Behinderung von großer Bedeutung: Welche Behinderung liegt vor? Wie stark ist die Behinderung ausgeprägt? Braucht der/die Jugendliche "Ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH)? etc. Vor der eigentlichen Ausbildung steht demnach ein Prozess von Fragen und Entscheidungen, der in der Grafik "Entscheidungsprozess bei Jugendlichen mit Behinderung" nochmals verdeutlich wird.


Die Übersicht zeigt bereits, welche Lernorte für die Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung zur Auswahl stehen: Eine Berufsaubildung

  • in einem Betrieb (mit und ohne abHs),
  • in überbetrieblichen Einrichtungen,
  • in einem Berufsbildungswerk (BBW) oder
  • in sonstigen Rehaeinrichtungen.


Das Finden eines Ausbildungsplatzes ist für Jugendliche mit Behinderung bedingt durch ihre Einschränkung meist schwieriger als für Jugendliche ohne Behinderung. Um zu erfahren, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen und welche der verschiedenen Lernorte womöglich am besten für sie ist, gibt es auch hier die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.


Lernort: Betrieb

"Selten zuvor gab es so viel Bereitschaft, sich auf diesem Gebiet zu engagieren und mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Da sind zum einen die Betriebe zu nennen, die die Integration behinderter Jugendlicher zum Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen. Zum anderen die Schulen und Ausbildungseinrichtungen, die mit Betrieben neue Modelle der Zusammenarbeit erproben. Nicht zu vergessen der Gesetzgeber, der mit neuen Fördermöglichkeiten und der Initiative „Jobs ohne Barrieren“ für mehr Ausbildung und Beschäftigung von behinderten jungen Menschen wirbt."[2]

Die Ausbildung in einen Betrieb verläuft nach den Regelungen des Dualen Systems. Sie erfolgt in einem Betrieb durch den Ausbilder oder Meister nach bundeseinheitlichen Ausnbildungsverordnungen und in der Berufsschule durch die Fachlehrer nach Lehrplänen, die auf die Ausbildungsordnung abgestimmt sind. Dabei gelten für den Betrieb die rechtlichen Grundlagen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie die Handwerksordnung (HwO), das Jugendarbeitsschutzgesetz etc.; für die Berufsschule gelten die jeweiligen Schulgesetze, Verordnungen und Lehrpläne der Länder.

Für Menschen mit Behinderungen kann dann individuell noch in Erwägung gezogen werden, ob Ausbildungsbegleitenden Hilfen oder besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte (§ 48 BBiG / §42 b HwO) geltend gemacht werden.

Lernort: Überbetriebliche Einrichtung (BüE)

BüE ist "ein Programm zur Berufsausbildung von sozial und persönlich benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gefördert durch die Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit"[3] Diese Einrichtung ermöglicht den Jugendlichen mit Behinderung oder benachteiligten Jugendlichen den Beginn einer Beraufsausbildung (Duales System), wenn diese zunächst nicht in einem Betrieb möglich ist. Es wird dann ein Übergang in eine Ausbildung im Betrieb nach dem ersten Jahr angestrebt. Die überbetriebliche Berufsausbildung kann allerdings, falls erforderlich, auch in der Einrichtung abgeschlossen werden. Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung werden zur Verfügung gestellt. Bei einer Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen kann des Weiteren der Übergang in eine Beschäftigung bis zu 6 Monaten durch Sozialpädagogen begleitet werden. Es soll die Eingliederung gewährleisten oder dabei Helfen, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren.

Lernort: Berufsbildungswerk (BBW)

Berusbildungswerke sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderung. "Zu diesem Zweck bieten die BBW Maßnahmen zur Berufsvorbereitung sowie Berufsaubildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach Ausbildungsregelungen für Behinderte an.[...] Je nach Art und Schwere der Behinderung gelten entweder die regulären Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe (§§ 5 BBiG/HwO) oder die besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte (§ 66 BBiG/§ 42m HwO). "[4] Die Berufsausbildung erfogt nach dem Dualen System: das BBW umfasst sowohl den berufsschulischen Anteil als auch den praktischen Anteil in dafür vorgesehenen Ausbildungswerkstätten oder Übungsbüros etc.. Dabei sind die Inhalte, Methoden, Hilfen und Ausstattung behinderunspezifisch. Während der Ausbildung findet mindestens ein mehrwöchiges Betriebspraktikum statt.

Es werden individuelle Förderpläne je nach Auszubildenden angefertigt. Das BBW unfasst des Weiteren auch die sozialen Bereiche Wohnen (Internat mit Wohn- und Außenwohngruppen) und Freizeit (Freizeit- und Sporteinrichtungen). Weiterhin sind begleitende Dienste, wie medizinischer, psychologischer Dienst oder Sozialdienst, integriert.

"Die Berufsbildungswerke haben ein sehr großes Interesse daran, dass ihre Absolventen möglichst zügig den erlernten Beruf ausüben können und sich in die Gesellschaft integrieren. Um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern, verfügen die BBW im Allgemeinen über einen Integrationsdienst oder beraten im Rahmen des Sozialdienstes. Dieser bietet den Rehabilitanden umfangreiche Hilfen und Nachbetreuungen bis zu einem Jahr an."[5]

Netz der Berufsbildungswerke

Lernort: sonstige Reha-Einrichtung

Davon spricht man, wenn ein "Berufliche Erstausbildung [...] bei Einrichtungen freier und gemeinnütziger Träger, die eine umfassende behindertenspezifische Unterstützung bieten können"[6], absolviert wird. Auch hier erfolgt die Berufsausbildung nach der regulären Ausbidungsordnung(§§ 25 BBiG/HwO) und nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte (§§ 48 BBiG / 42b HwO).

Fazit

Die verschiedenen Einrichtungen zeigen, dass Jugendliche mit einer Behinderung nicht nur vor der Wahl eines Berufes stehen, sondern individuell auch noch darüber nachgedacht werden muss, welche Form der Einrichtung für jeden einzelnen die beste Wahl ist um trotz einer Einschränkung eine Ausbildung zu absolvieren. Andererseits ist diese Auswahl auch positiv zu betrachten, denn somit haben auch Jugendliche mit einer Behinderung die Chance eine Berufsausbildung abzuschließen, wenn die Ausbildung in einem Betrieb nicht möglich ist.


  1. "Die Einstellung zählt! Betriebliche Ausbildung für behinderte Jugendliche", http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/1746/Zoom%2018%20Monitor.pdf/20.12.2007
  2. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)(2007), "ZB 1 / 2006 Schwerpunkt: Behinderte junge Menschen - Chancen durch betriebliche Praxis", http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-268/_p-2/i.html
  3. "Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen", http://www.tbz.de/PB%20tbz/komplettbue.htm, 20.02.2008
  4. "Das bieten die Berufsbildungswerke", http://www.bagbbw.de/
  5. "Übergang auf den Arbeitsmarkt", http://www.bagbbw.de/
  6. "Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation", http://www.ausbildungberufchancen.de/webcom/show_gate.php/_c-2499/_nr-78/i.html, 20.02.2008


Literatur

  • Hasemann, Klaus (Hrsg.): "Auf dem Weg zum Beruf : der Übergang behinderter und benachteiligter Jugendlicher von der Schule in die Arbeitswelt", Baltmannsweiler: Schneider-Verl. Hohengehren, 2001.
  • Richter, Hans, Joachim: "Entwicklung und Realisierung der Ausbildungskonzeption "Praxisintegrierter Unterricht" zur beruflichen Rehabilitation Behinderter - Die duale Ausbildung neu gedacht", Freiburg im Breisgau: Lambertus, 2002.
  • Zeller, Wolfgang: "Die Ausbildung Behinderter und ihre Integration in den Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der Körperbehinderung, des Taylorismus und des Konzeptes der Normalisierung", Frankfurt am Main: Haag und Herchen, 2002.


verwendete Internetlinks


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