Arbeits- und Berufspädagogik

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Die Arbeits- und Berufspädagogik beschäftigt sich mit der Theorie des Arbeitens und Lernens und mit der Berufsausbildung. Die Mechanismen, nach denen Arbeitsprozesse ablaufen, werden ebenso untersucht, wie Funktionsweisen und Prozesse des Lernens und Lehrens. Dabei werden durch Berücksichtigung der Bezugswissenschaften medizinische wie psychologische Aspekte mit eingebunden.

Für geschlechtlich gemischte Gruppen wird das generische Maskulinum verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Grundlage dieses Artikes ist der in diesem Wiki definierte Arbeitsbegriff, der die für die Arbeitslehre relevante Form der Arbeit beschreibt: die Erwerbsarbeit, die als bewusstes, schöpferisches Handeln zur Sicherung der Existenz begriffen werden kann. Unter dem Begriff der Arbeitspädagogik kann also die Erforschung der Voraussetzungen und Durchführungen des Lernens des Arbeitens als sozialer Prozess verstanden werden[1], entsprechend beschäftigt sich die Berufspädagogik mit dem Vollzug und der Lehre der Berufserziehung[2]. Dem vielseitigen und umfangreichen Arbeitsbegriff steht der recht eindeutig zu erklärende Terminus „Beruf“ als eine Tätigkeit gegenüber, die sich durch spezielle Tätigkeitsabläufe von anderen Tätigkeiten (Berufen) unterscheidet und auf Erwerb ausgerichtet ist[3]. Die Berufspädagogik ist stark mit der Geschichte der Berufsschule verbunden und bedeutet im erziehungspraktischen Alltag Berufserziehung nach den speziellen Vorgaben der Berufsfelder, in denen Qualifikationen vermittelt werden sollen: den Ausbildungsordnungen[4]. Da die Berufspädagogik ihren Schwerpunkt innerhalb der Berufsausbildung und den Berufsschulen hat, soll auch der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Arbeitspädagogik liegen, welche eine größere Schnittmenge mit der Arbeitslehre aufweist.

Berufspädagogik

Auch wenn die Relevanz der Arbeitspädagogik für die Arbeitslehre größer ist als die der Berufspädagogik, sollen im folgenden einige Grundlagen der Berufspädagogik erläutert werden, da im Ausblick auf eine möglicherweise kommende Berufsausbildung auch erste Qualifikationen und Einblicke in bestimmte Berufe vermittelt werden können. Im weiteren Sinne ließe sich auch der Technikunterricht in der Unterstufe zur Berufspädagogik zählen[5]. Die verschiedenen Disziplinen der Berufspädagogik decken viele Bereiche ab, in denen berufliche Bildung stattfinden kann. Durch die Betrachtung dieser einzelnen Disziplinen können zum einen mögliche Schnittmengen mit der Arbeitslehre gefunden und zum anderen gezeigt werden, wie die Berufspädagogik interdisziplinären Unterricht mitgestalten kann.

Arbeitspädagogik

Die Arbeitspädagogik, also die Lehre des Lernens des Arbeitens, wird durch die Theorie des Lernens und des Arbeitens formuliert. Sie versucht, Voraussetzungen, Prozesse und Ergebnisse des Arbeitslernens zu erklären. Erziehungspraktisch befasst sich die Arbeitspädagogik mit Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Bewältigung von Arbeit nötig sind, z.B. Unterweisung, Anlernen, Einarbeiten, Zulernen, Umlernen und auch Neulernen[6]. Hier ergibt sich auch die besondere Relevanz für die Arbeitslehre: Ausbildungsreife soll erlangt werden, berufliche Orientierung soll ermöglicht werden. Dabei werden die vorangehend genannten Qualifizierungsmethoden im Unterricht durch die Lehrkraft, aber auch durch die Schüler selbst angewandt (wenn sie sich gegenseitig unterstützen und helfen). Die Grundlagen der Arbeitspädagogik fußen auf verschiedenen Bezugswissenschaften, die ihre Pendants in den einzelnen Disziplinen der Arbeitspädagogik haben. In Abb. 1 finden sich die Bezugswissenschaften und ihr jeweiliges Korrelat im oberen Abschnitt, die Gegenstands- bzw. Inhaltsbereiche im unteren. Die Grafik verdeutlicht, dass die Arbeitspädagogik eine Wissenschaft ist, die durch die Verquickung mit ihren Bezugswissenschaften interdisziplinäres Denken in sowohl Lehre als auch Forschung fordert und fördert. Diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird auch in den aktuellen Lehrplänen der Bundesländer versucht[7][8]. Die Arbeit in den Werkstätten kann hier Brücken zu einer Vielzahl von Fächern schlagen. Die Arbeitspädagogik kommt insbesondere bei der Verrichtung verschiedener Arbeiten und dem Erlernen eben dieser zur Anwendung. Daher wird im Folgenden auf die Tätigkeit des Arbeitens und Lernens eingegangen.

Bild:Bezugswissenschaften.jpg

Theorie des Arbeitens und Lernens

Grundlage der Theorie des Arbeitens und Lernens und damit auch ein wesentlicher Grundpfeiler der Arbeitspädagogik ist die psychologische Handlungstheorie. Diese greift auf die Theorie der Handlungsregulation zurück, welche den ersten Schritt innerhalb der Theorie des Arbeitens und Lernens darstellt. Der zweite Schritt wir durch die Ebenen der Handlungsregulation beschrieben. Innerhalb der Theorie des Lernens und des Arbeitens besteht also eine Taxonomie[9]. Um den Rahmen nicht zu sprengen, beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf diese ersten beiden Schritte. Die Teilbereiche Berufsmotorik, Handlungsstrategien komplexer Arbeitstätigkeiten und Arbeitspädagogische Folgerungen werden nicht behandelt.

Die Handlungsregulation

Die Theorie der Handlungsregulation versucht die Lücke zu schließen, die zwischen der nach außen hin wahrnehmbaren Arbeitstätigkeit und dem für Dritte meist unsichtbaren Denkprozess besteht. Eine vollständige Handlung wird in der Theorie der Handlungsregulation durch die Bestandteile Planen, Durchführen und Kontrollieren beschrieben. Die Komponente Planen umfasst die Erkenntnis über die Notwendigkeit einer Handlung und stellt der kommenden Handlung das zu erreichende Ergebnis voran. Im weiteren Verlauf wird dann die vorzunehmende Handlung in Ziele und Teilziele gegliedert. Steht das gedankliche Konzept, wird die Handlung durchgeführt. Im letzten Schritt wird kontrolliert, ob das erzielte Ergebnis mit dem geplanten Ergebnis übereinstimmt, damit ggf. Korrekturhandlungen veranlasst werden können[10]. Ein Beispiel für die abstrakte Theorie der Handlungsregulation lässt sich im Kochen von Nudeln finden. Das Ergebnis ist klar definiert: die Nudeln müssen gar werden. In Abb. 2 ist schematisch dargestellt, wie der Handlungsablauf subklassifiziert werden kann. Die Teilziele stehen in einem kausalen chronologischen und sich bedingenden Zusammenhang.

Bild:Vollständige handlung.jpg

Es wird deutlich, dass eine vollständige Handlung durch die drei Komponenten Planen, Durchführen und Kontrollieren beschrieben werden kann. Die Theorie der Handlungsregulation erlaubt es, komplexe Arbeitstätigkeiten durch konsequente Differenzierung und Zielstrukturierung für Personen durchdringbar zu machen, die bislang mit der Verrichtung der jeweiligen Tätigkeit noch nicht vertraut waren. Die Handlungsregulation wird auf diese Weise zum wichtigen Mittel in der Arbeitspädagogik, ermöglicht sie doch eine einheitliche und gründliche Weitergabe von Wissen, z.B. in Form von schriftlichen Arbeitsanweisungen. Insbesondere führt ein intensiveres kognitives Auseinandersetzen mit der Arbeitstätigkeit vor Beginn zu einer wirksameren Arbeitsausführung[11]. Die Theorie der Handlungsregulation führt jedoch nicht in allen Tätigkeitsfeldern zu dem gewünschten Ergebnis. In Bereichen, in denen eine Entscheidung nach anderen als rein objektiven Kriterien nötig ist, stößt die Handlungsregulation an ihre Grenzen. So sollten bestimmte Arbeiten nicht frei von kritischer Reflexion durchgeführt werden[12]. Das können Tätigkeitsfelder sein, die es verlangen, dass mit Rücksicht auf ethische Konventionen vorgegangen wird.

Ebenen der Handlungsregulation

Die Ebenen der Handlungsregulation beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Regulationserfordernissen einer Arbeitstätigkeit und erlauben es dem Anwender, eine Tätigkeit entsprechend einzuordnen. Dieses Ebenenmodell kann, wie die übergeordnete Theorie des Arbeitens und Lernens, als ein Ordnungsschema angesehen werden. Betrachtet man die einzelnen Ebenen und welche Arbeitstätigkeiten in der Praxis damit eingeteilt werden könnten, wird der Nutzen dieses Ebenenmodells schnell deutlich.

Sensumotorische Regulation

Tätigkeiten, die sich unter der ersten Ebene subsumieren lassen, beruhen auf der Regelung von Bewegungen über die Sinne. Hier ist hervorzuheben, dass der Arbeitsprozess dabei bewusst initiiert wird, dann aber bis zum Ergebnis automatisiert abläuft. Es ist kein Denkprozess nötig, in dem der kommende Bewegungsablauf geplant wird. Der Prozess kann jedoch für Fehlerkorrekturen o.ä. unterbrochen und entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Der automatisierte Bewegungsablauf kann also auch in gewissen Grenzen variiert werden, ohne dass eine neue Tätigkeit definiert werden muss[13]. Das Streichen einer Wand ist eine beispielhafte Tätigkeit, die in diese Ebene fällt: die Rolle wird in die Farbe getaucht und am Gitter abgestrichen, dann wird die Farbe auf die Wand gebracht. Bei ungleichmäßiger Farbauftragung muss ggf. korrigiert werden. Auch das in Kapitel 5.1 beschriebene Kochen von Nudeln ist ein Beispiel für die Sensumotorische Regulationsebene.

Handlungsplanung

Die Planung einer Abfolge verschiedener Bewegungsabläufe ist zentrales Element der Ebene der Handlungsplanung. Die konkrete Reihenfolge und der genaue Ablauf der auszuführenden Arbeitstätigkeit werden dabei vom Ausführenden selbst geplant und sind nicht en détail vorgegeben und ist durch einen automatisierten Bewegungsablauf alleine ist die Arbeitstätigkeit nicht mehr erfolgreich zu bewältigen. Auch in dieser Ebene der Handlungsregulation kann der Bewegungsprozess für Fehlerkorrekturen unterbrochen werden, eine anders geartete Unterbrechung ist nicht vorgesehen[14]. Die Ebene der Handlungsplanung wird durch das Tapezieren einer Wand mit anschließendem Streichen veranschaulicht. Es muss eine sinnvolle Reihenfolge ausgearbeitet und Sonderfälle beachtet werden. Ggf. muss Tapete speziell für Türen, Fenster, Lichtschalter o.ä. angepasst werden, bevor tapeziert werden kann. Erst, wenn fertig tapeziert wurde, kann mit dem Anstrich begonnen werden.

Teilzielplanung

Die Ebene der Teilzielplanung beschreibt bereits eine komplexe Arbeitstätigkeit, d.h. sie besteht aus mehreren Teilzielen. Zunächst wird der Arbeitsbedarf erfasst und in sinnvolle Teilziele unterteilt. Die Reihenfolge, in welcher diese Teilziele abgearbeitet werden, wird bestimmt und die genaue Vorgehensweise geplant. Anschließend werden die nötigen Arbeiten durchgeführt und ggf. Korrekturen vorgenommen. Die Ebene der Teilzielplanung schließt sowohl die Ebene der Handlungsplanung als auch die Ebene der sensumotorischen Regulation ein, wobei die genauen Ergebnisse der Aufgaben nicht feststehen, sondern sich durch die einzelnen Teilziele nach Bedarf formulieren[15]. Ein Beispiel, für diese Ebene ist die Fehlersuche und -behebung bei einem technischen Gerät.

Koordination mehrerer Handlungsbereiche

Werden mehrere, parallel stattfindende Teilzielhandlungen bzw. Handlungsbereiche durchgeführt, müssen diese koordiniert werden. Die einzelnen Teilzielhandlungen behindern sich dabei nicht gegenseitig, sondern werden aufeinander abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig. Innerhalb der Teilzielhandlungen können auch Korrekturen entsprechend der jeweiligen Handlungsebene durchgeführt werden. Werden z.B. in einem Haus sowohl Mauerwerk als auch Elektroinstallationen repariert/renoviert, sind verschiedene Teilzielhandlungen inbegriffen. Die Einzeltätigkeiten werden von den Ebenen der Teilzielhandlungen auf die Ebene der Koordination gehoben[16]. Die Koordination mehrerer Teilzielhandlungen wird häufig durch eigens dafür eingesetztes Personal durchgeführt, das besonders erfahren und/oder geschult ist, z.B. Poliere.

Schaffung neuer Handlungsbereiche

Werden neue Arbeitstätigkeiten geplant, findet das auf der Ebene der Schaffung neuer Handlungsbereiche statt. Es sollen hierbei neue Möglichkeiten der Produktion geschaffen werden, indem Teilzielplanungen in kontextuell neue Bereiche integriert werden. Zu dieser Ebene lassen sich nur schwer Beispiele aus dem Umfeld der Ausbildungsberufe finden, da hier neue Bereiche erschlossen werden[17].

Fazit

Die Beschäftigung mit der Arbeits- und Berufspädagogik ist für das Verständnis von Arbeitsprozessen wesentlich und somit für das Studium der Arbeitslehre mit dem Berufsziel Lehrer quasi unabdingbar. Die Kenntnis, wie Lern- und Lehrprozesse im Arbeitsalltag funktionieren, kann für Erfolg und Misserfolg von Arbeitslehreunterricht entscheidend sein, insbesondere weil in der Arbeitslehre Tätigkeiten nach industriellem Vorbild durchgeführt werden und entsprechende Arbeiten an die jeweiligen Ausbildungsleitfäden angelehnt werden, um Berufsorientierung zu erlauben und Ausbildungsreife zu schaffen. Werden im Arbeitslehre die gleichen Methoden wie in der Berufsausbildung verwandt, wird dieser Anspruch unterstützt. Gleichzeitig schafft die Kenntnis auch Offenheit für alternative Vorgehensweisen und sensibilisiert für die Erschließung neuer Handlungsbereiche. Die abstrakte Herangehensweise erlaubt eine rationale Durchdringung intuitiver Handlungen und verdeutlicht, wie nah am Arbeitsalltag die Arbeits- und Betriebspädagogik ist und wie stark Praxis und Theorie sich gegenseitig beeinflussen.

Literatur

  1. Vgl. Schelten, A (1997): Arbeits- und Berufspädagogik in: Luczak, H. & Volpert, W. (Hrsg.): Handbuch der Arbeitswissenschaft. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. S. 133
  2. Vgl. ebd. S. 136
  3. Vgl. Bundesargentur für Arbeit (2009): Das Berufsverständnis der KldB 2010. Nürnberg. S. 2
  4. Vgl. Schelten, A (1997): Arbeits- und Berufspädagogik in: Luczak, H. & Volpert, W. (Hrsg.): Handbuch der Arbeitswissenschaft. Stuttgart: Schäffer-Poeschel, S. 136
  5. Vgl. ebd. S. 136
  6. Schelten, A. (1995): Grundlagen der Arbeitspädagogik. 4. Auflage. München: Franz Steiner Verlag. S. 13 f.
  7. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (2006): Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I Arbeitslehre. Berlin. S. 6
  8. Thüringer Kultusministerium (1999): Lehrplan für die Regelschule und für die Förderschule mit dem Bildungsgang der Regelschule Wirtschaft und Technik. Erfurt. S. 14 ff.
  9. Vgl. Schelten, A. (1995): Grundlagen der Arbeitspädagogik. 4. Auflage. München: Franz Steiner Verlag. S. 21
  10. Vgl. ebd. S. 21 f.
  11. Vgl. ebd., S. 28 f.
  12. Vgl. ebd., S. 30.
  13. Vgl. ebd., S. 43.
  14. Vgl. ebd., S. 36 f.
  15. Vgl. ebd., S. 37 f.
  16. Vgl. ebd., S. 38 f.
  17. Vgl. ebd., S. 38 f.
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