"Übergangsqualifizierung" nach dem Fachkonzept der BA

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Die Übergangsqualifizierung ist eine der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach dem Fachkonzept der BA (Bundesagentur für Arbeit).


Inhaltsverzeichnis

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach dem Fachkonzept der BA

Nach dem Fachkonzept der BA ist das Zeil der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, benachteiligten Jugendlichen den Weg in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle zu ermöglichen. Die Durchführung ist in unterschiedliche Qualifizierungsebenen gegliedert:

Bild:Fachkonzept.jpg

Abb. Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III[1][1]


Übergangsqualifizierung

Nach dem Fachkonzept der BA ist die Übergangsqualifizierung eine Maßnahme mit dem Kernelement der „berufs- und betriebsorientierten Qualifizierung[2].

Teilnehmende

Diese Maßnahme richtet sich an Jugendliche, die bereits eine Berufswahlentscheidung getroffen haben, denen der Wechsel in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle jedoch noch nicht gelungen ist und deren Erfolgschancen durch weitere Fördersequenzen erhöht werden können. Der Einsteig in die Übergangsqualifizierung steht seit dem 01.11.2004 allen Jugendlichen offen, die sich nach einer getroffenen Berufswahlentscheidung bereits intensiv, aber erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Es kann aber auch nach Abschluss der Eignungsanalyse, der Grundstufe oder der Förderstufe an der Übergangsqualifizierung teilgenommen werden. AusbildungsabbrecherInnen, die zur Fortsetzung der Ausbildung eine Förderung bestimmter beruflicher Handlungskompetenzen bedürfen, haben die Möglichkeit direkt in die Übergangsqualifizierung einzumünden.

Inhalte

Mit dem Ziel, die Ausbildungschancen der Teilnehmenden zu optimieren, sollen berufliche Handlungskompetenzen durch den Erwerb von berufs- und betriebsorientierten Qualifikationen verbessert werden.

In diesem Zusammenhang können folgende Fördersequenzen durchgeführt werden:

Zudem sind folgende Ergänzungsangebote vorhanden:

  • Allgemeiner Grundlagenbereich (z.B. paralleler Erwerb des Hauptschulabschlusses)
  • Bewerbungstraining


Dauer

Die verschiedenen Förder- und Qualifizierungssequenzen werden individuell auf die angestrebte Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle ausgerichtet. Demnach soll diese Phase auch betriebsnah umgesetzt werden. Der zeitliche Umfang der Übergangsqualifizierung richtet sich immer nach dem individuellen Förderbedarf. Dabei darf die maximale Gesamtförderungsdauer, die im Normalfall 10 Monate beträgt, nicht überschritten werden.


Durchführung

Die Förderstufe wird, wie alle Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach dem Fachkonzept der BA, von Trägern durchgeführt. Die Finanzierung wird von der Bundesagnetur für Arbeit übernommen. Einer der anbietenden Träger ist beispielsweise das SOS-Berufsausbildungszentrum Berlin.


Weblinks


Quellen

  1. Überarbeitetes Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III, 2004, Seite 9
  2. Überarbeitetes Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III, 2004, Seite 11

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